Vergleich von Flüssiggas und TNT ist irreführende Rufschädigung
DVFG verurteilt Panikmache in Schleswig-Holstein
Mit Flüssiggas gefüllte Tanks an Autogas-Tankstellen müssen durch einen wirksamen Anfahrschutz vor Kollisionen mit Autos gesichert werden. Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG e.V.), Berlin, unterstützt mit Nachdruck die vom VdTÜV definierten Sicherheitsstandards. Die vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit in Schleswig-Holstein geäußerte Kritik an Tankanlagen, die von zugelassenen Überwachungsstellen begutachtet und als sicher abgenommen waren, kann der DVFG nicht nachvollziehen. Mit seinen Angriffen auf die Sachverständigen der Überwachungsstellen und deren Prüfung von Tankstellen verunsichert das Ministerium die Bürger.
Als geradezu irreführende Rufschädigung bezeichnet der DVFG den Vergleich von Flüssiggas mit dem Sprengstoff TNT. Hier wird nach Ansicht von Robert Schneiderbanger, Hauptgeschäftsführer des DVFG, ohne sachliche Grundlage Panikmache betrieben. Das sogenannte TNT-Äquivalent sagt lediglich etwas über den Energiegehalt eines Stoffes aus. So kann mit 0,5 kg TNT die gleiche Menge Wasser auf 100 °C erwärmt werden wie mit einem Kilogramm Flüssiggas. Mit der Sprengkraft, wie bei diesem Vergleich suggeriert werden soll, hat das TNT-Äquivalent wenig zu tun. Wie wenig relevant das sogenannte TNT-Äquivalent ist zeigt die Tatsache, dass beispielsweise Holz einen vierfach höheren Energiegehalt als TNT selbst hat. Ebenso unsinnig wäre der Vergleich mit einem angeblich gefährlichen Kilogramm Mehl, das unter speziellen Bedingungen zu einer verheerenden Mehlstaub-Explosion führen könnte.
Explosionsgefahr und Sprengkraft eines Stoffes werden durch eine Vielzahl von physikalischen Bedingungen bestimmt. Die spezifischen Eigenschaften von Flüssiggas machen diese Energie, sachgemäßen Umgang vorausgesetzt, sehr sicher. Wesentlich ist dabei die Geschwindigkeit, mit der eine Reaktion abläuft, und diese ist bei TNT sechzehntausendfach höher als bei Flüssiggas. Nicht zuletzt wegen dieser problemlosen Eigenschaften haben die Menschen auch mit Flüssiggas gefüllte Feuerzeuge in der Tasche. Flüssiggas mit TNT zu vergleichen, ist nach Worten von Schneiderbanger ungerechtfertigt und rufschädigend. Der DVFG mahnt mehr Sachlichkeit an, um über die hohen Sicherheits-Standards und die gutachterliche Praxis der Überwachungsstellen zu diskutieren. Die Profilierung mit Horror-Nachrichten, so Schneiderbanger, kann eine fundierte Diskussion über Sachfragen nur behindern. Dazu einige Fakten: Das sogenannte TNT-Äquivalent sagt lediglich etwas über den Energieinhalt eines Stoffes aus. TNT hat einen Wert von 4,184 MJ/kg, Holz hingegen einen Wert von 15,2 MJ/kg.
Die Verbrennungsgeschwindigkeiten sind im Hinblick auf die Sprengwirkung relevant. Sie geben das Maß für die Heftigkeit der Reaktion an. Hier liegt TNT bei 6.700 m/s, während Flüssiggas lediglich bei 0,42 m/s liegt. Die Zündgeschwindigkeit von Flüssiggas liegt zudem niedriger als die Ausströmgeschwindigkeit, was ein Rückzünden in den Behälter unmöglich macht. Diese harmlose Eigenschaft ermöglicht es auch, dass wir Flüssiggas völlig gefahrlos mit uns herumtragen können, z. B. in Feuerzeugen in der Hosentasche.
Jede Sprengstoffexplosion ist durch eine Stoßwelle, die sich mit mehrfacher Überschallgeschwindigkeit ausbreitet, gekennzeichnet, die eine extreme Zerstörungskraft besitzt. Dagegen sind Gas- und Staubexplosionen in der Regel durch sich mit Schallgeschwindigkeit ausbreitende Druckwellen gekennzeichnet, deren Zerstörungskraft im Freien viel geringer ist als in umbauten Räumen. Die Wirkungen von Gasexplosionen sind deshalb entscheidend davon abhängig, ob eine verdämmte oder unverdämmte Explosion erfolgt.
Der DVFG unternimmt seit vielen Jahren alle Bemühungen, das ohnehin schon hohe Sicherheitsniveau beim Vertrieb und Einsatz von Flüssiggas als Kraftstoff kontinuierlich zu optimieren. Dabei kann auch auf die Erfahrungen des europäischen Auslands zurückgegriffen werden, wo Autogas in zahlreichen Ländern seit vielen Jahren eine weit verbreitete Kraftstoff-Alternative zur Minderung der Abgasemissionen ist. Grundsätzlich gehen von Gastankstellen keine höheren Gefahren als von Anlagen für andere Kraftstoffe aus. Weil der Autogastank besser geschützt ist als ein vergleichbarer Benzintank, sehen Experten das Sicherheitsniveau von Autogasfahrzeugen als sehr hoch an. Auch die Arbeit der zuständigen Prüf-Institutionen gilt allgemein als zuverlässig. Die Vorwürfe der schleswig-holsteinischen Landesregierung konnten von anderen Bundesländern so nicht bestätigt werden.