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Verbraucherfreundliche Lösung für den Verkauf von Reisebedarf an Tankstellen


Am runden Tisch mit Sozialministerin Christine Haderthauer im bayerischen Sozialministerium zur Problematik des „Verkaufs von Reisebedarf an Tankstellen“ konnten UNITI und die weiteren beteiligten Verbände eine praktikable Lösung und Klarstellung für alle Kunden und Tankstellenbetreiber in Bayern schaffen.

 

 

Die Ministerin stellte klar, dass auch nach dem bayerischen Ladenschluss um 20.00 Uhr jeder Bürger, egal ob er mit oder ohne Pkw zur Tankstelle kommt, im Tankstellenshop einkaufen darf. In der Frage des nächtlichen Alkoholverkaufsverbotes an Tankstellen wird es jeder Tankstelle freigestellt, ob sie nach 22.00 Uhr keinen Alkohol mehr verkauft.

Dazu Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Wir finden es gut, dass Frau Ministerin Haderthauer auf freiwillige Selbstkontrolle setzt und nicht auf gesetzlichen Zwang. Die Tankstellenbranche hat schon vor Jahren mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung einen umfangreichen Aktions-
plan zum Jugendschutz erarbeitet und in die Tat umgesetzt, der als vorbildlich bezeichnet werden kann. Jugendlichen darf und wird nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland, kein Alkohol an Tankstellen verkauft. Dafür setzen sich die Tankstellenunternehmen der UNITI mit ihren 5.000 Stationen bundesweit ein.“

 


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