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Unfälle im Betrieb: Besser jeden Kratzer eintragen


Egal ob großer oder kleiner Kratzer, Missgeschick oder größere Verletzung: sie sollten ins Verbandbuch eingetragen werden. Nur so sind Beschäftigte auf der sicheren Seite, falls später Fragen zum Versicherungsschutz auftauchen.

 

Versichertenschutz bei kleinen Verletzungen am Arbeitsplatz

 

Kleine Verletzungen, etwa ein Schnitt mit dem Messer in den Finger, sind in vielen Betrieben keine Seltenheit. Oft reicht ein Pflaster, und alles ist gut. Aber manchmal wird aus dem kleinen Schnitt auch mehr, z.B. durch eine Infektion. Dann ist es gut, wenn bereits die kleine Schnittverletzung in das Verbandbuch eingetragen wurde, denn häufig ist die Frage zu klären, ob es sich bei der Entzündung um einen Arbeitsunfall handelt.

Ein Verbandbuch gibt idealerweise vor, was eingetragen werden muss, z.B. Zeitpunkt, Ort, Unfallhergang und Art der Verletzung. Darüber hinaus liefert es auch Hinweise für die Vermeidung von Arbeitsunfällen. Es muss im Übrigen kein Buch, sondern darf auch eine Liste oder Datei sein. Wichtig ist nur: Der Datenschutz ist einzuhalten, es darf somit nicht offen für jeden zugänglich sein und muss fünf Jahre aufbewahrt werden.

Infos, welche Daten genau notiert werden müssen, sowie ein Verbandbuch-Beispiel gibt es auf www.bgetem.de (Webcode 14209582). Mit dem Webcode 17470887 kommt man zur aktuellen "impuls"-Ausgabe, der Versichertenzeitschrift der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM), die sich u.a. dem Thema Verbandbuch widmet.

 


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