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Umweltenergienutzung für höchste Ansprüche


Die neue Gas-Absorptionswärmepumpe Gas HP 18 von Remeha erfüllt bereits heute die künftigen Vorschriften in Bezug auf Energieeffizienz, rationellen Energieverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Energien.

 

Zukunftsfähig: die Gas-Absorptionswärmepumpe HP 18. (Foto: Remeha)

 

Für seine Gas-Absorptionswärmepumpe Gas HP 18 vor nutzt Remeha ein natürliches Kältemittel, das nicht der F-Gase-Verordnung unterliegt. Erklärungsverpflichtungen und Beschränkungen gelten daher nicht. Somit erfüllt das Gas HP 18 bereits heute die zukünftigen Vorschriften in Bezug auf Energieeffizienz, rationellen Energieverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Energien.

Die Gas-Wärmepumpe mit geschlossenem Wasser-Ammoniak-Kreislauf und Wärmerückgewinnung aus der Brennwertnutzung verwendt Außenluft als Energiequelle. Betrieben wird das Gerät mit Erd- oder Flüssiggas anstelle von Strom. Dabei wird die Umweltenergie (z. B. 10 °C warme Außenluft) auf ein zum Heizen nutzbares Temperaturniveau angehoben. Als natürliches Kältemittel wird ein Gemisch aus Wasser und Ammoniak verwendet. Dieses weist ein GWP (Global-Warming-Potential) von 0 auf und ist somit sehr umweltfreundlich.

Die Vorteile der mit A+ bewerteten Anlage liegen auf der Hand: Die Gas HP 18 ist eine geräuscharme, modulierende Lösung, die eine einfache Einbindung in das bestehende Heizsystem bietet. Aufgrund seiner Eigenschaften kann das Gerät mono- oder bivalent eingesetzt werden. Ein zusätzlicher Spitzenlastkessel ist nicht zwingend notwendig. Zudem ist der Anschluss von Solarthermie-Systemen möglich.

Die Gas HP 18 eignet sich für den Einsatz in Zwei- bis Sechs-Familienhäusern oder in kleineren Industriebetrieben. Die maximale Wärmeleistung liegt bei 18,9 kW. Als Vorlauftemperaturen gibt Remeha 65 °C (Heizen) und 70 °C (Warmwasserbereitung) an, empfiehlt allerdings den Einsatz eines Pufferspeichers von mindestens 300 l. Somit werden Taktungen minimiert. Nicht unwesentlich: Der Endkunde kann sich über eine Förderung von bis zu 45 % der Investitionskoss­ten (max. 50.000 € förderfähige Kosten) von der BAFA freuen.

www.remeha.de

 

 

 


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