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Umstritten: Druckgasbehälter in Freizeitfahrzeugen und Gasanlagenprüfung nach G607


Auf Initiative von Karin Nöfer, Wohnmobilisten besser bekannt als „Die Gasfachfrau“, und mit Unterstützung des Bundesverbands für Gasanlagentechnik e.V. (BFG) fand am 14. März 2019 die Jahresfachtagung „Druckgasbehälter und Gasanlagenprüfung nach G607“ statt. Ziel der Veranstaltung war es, der Verunsicherung entgegenzuwirken, die bei vielen Nutzern bezüglich der Selbstbetankung von im Wohnmobil verbauten Druckgasbehältern besteht.

 

Rund 60 Teilnehmer informierten sich im Rahmen der Jahresfachtagung „Druckgasbehälter und Gasanlagenprüfung nach G 607“, die am 14. März 2019 in Bad Camberg stattfand, zur Installation von Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen und deren turnusmäßiger Prüfung. (Foto: BFG e.V.)

Das Multiventil der Alugas-Tankflasche ist (nahezu) identisch mit dem Ventil einer Autogasanlage nach ECE R 67.01. Doch während bei der gasmotorischen Nutzung die Entnahme über ein elektromagnetisch gesteuertes Ventil und aus der Flüssigphase erfolgt, wurde das Ventil für den Einsatz in der Alugas-Tankflasche so modifiziert, dass die Entnahme manuell gesteuert (blauer Drehknopf) werden kann und aus der Gasphase erfolgt. Das Multiventil kombiniert Füllstoppventil, Entnahmeventil und Füllstandsanzeiger in einer Armatur und gibt dazu noch exakt an, wann der Vorrat zur Neige geht. Die Flasche muss aufrecht stehend im Flaschenkasten befestigt sein, damit sie nicht gekippt betankt und dadurch überfüllt werden könnte. Diese Art der Installation ist gesetzlich vorgeschrieben – eine starre Verrohrung und das Aushalten bestimmter Fliehkräfte dagegen nicht. (Fotos: Redaktion)

 

Über 60 Interessierte – überwiegend Vertreter von Händlern und Service Providern der Einbaubetriebe von Gasanlagen – waren der Einladung der Gasfachfrau nach Bad Camberg gefolgt, um sich zum aktuellen Stand der fachgerechten Installation von Gasanlagen in Freizeitfahrzeugen, deren turnusmäßiger Prüfung sowie der Möglichkeit der Selbstbetankung zu informieren. Peter Ziegler, Bundesvorsitzender des BFG – eines eingetragenen Vereins, der sich die „Förderung des Verbraucherschutzes und Verbraucherberatung“ auf die Fahnen geschrieben hat –, referierte über die Auswirklungen der EU-Verordnung 2018/858/EU sowie die Zertifizierung zum Einbau von Druckgasbehältern mit Multiventil zur Selbstbetankung. „Wir haben zu diesen Themen Hunderte von E-Mails erhalten, in denen sich Besitzer von Wohnmobilen und anderen Freizeitfahrzeugen über ein nachweislich gesetzwidriges Verhalten von Prüforganisationen und deren Mitarbeiter beklagten“, so Ziegler.

 
Widersprüchliche Aussagen der Verbände

Das Thema ist nicht neu. Auch die Redaktion FLÜSSIGGAS hat bereits mehrfach zur „Flüssiggasversorgung in Wohnmobilen“ berichtet (siehe Heft 1|2018, Seite16ff „Tanken oder tauschen“ sowie Heft 5|2018, Seite 16ff „Wohnmobilisten setzen auf Flüssiggas“), ohne die widersprüchlichen Positionen, die zwischen der Auffassung des Deutschen Verbands Flüssiggas e.V. (DVFG) einerseits und dem BFG andererseits bestehen, auf einen gemeinsamen Nenner bringen zu können. Die Regelung, an der sich die Geister scheiden, ist die ECE R 67.01. Sie wird, so der DVFG, mangels anderer Regelungen zur Zertifizierung von Tankflaschen herangezogen. Das sei nicht angemessen, argumentiert der BFG, denn: Die Anforderungen der ECE R 67.01 regelten die Herstellung, die Zulassung, die Prüfung und den Einbau der Gasanlage für die motorische Verbrennung und damit die Entnahme aus der Flüssigphase, während die Versorgung von im Wohnmobil installierten Gasgeräten aus der Gasphase heraus erfolgt.

 

Klare Ansage des KBA

Schützenhilfe bekommt die Argumentation des BFG nun von allerhöchster  Stelle: Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat auf Anfrage der Firma Alugas, Bad Sobernheim, nach der Art der Genehmigung für den Einbau von wiederbefüllbaren Flüssiggasflaschen zur Verwendung in Freizeitfahrzeugen klargestellt, dass „eine Typgenehmigung für Teile nach UN Regelung Nr. 67 nicht infrage kommt, wenn es sich um Behälter handelt, die nicht zur Speicherung von im Antriebssystem des Fahrzeugs verwendetem verflüssigten Gas vorgesehen sind.“ Eine entsprechende Festlegung ergebe sich  sowohl aus dem Titel der UN-Regelung als auch aus einer Reihe einzelner in der Regelung getroffener Vereinbarungen, so das KBA in seinem Antwortschreiben. Heißt im Umkehrschluss: Die Einbau- und  Betriebsanleitung für die Alugas-Tankflasche mit CE-Kennzeichnung und pi-Zertifizierung, aufrecht stehend im Gaskasten befestigt und gegen eine leichte Entnahme gesichert, sind vollkommen ausreichend.

 

Gasanlagenprüfung nach G 607

Mit dieser Aussage könnten die Nutzer eigentlich aufatmen. Eigentlich – wäre da nicht die alle zwei Jahre geforderte Gasprüfung nach DVGW Merkblatt G 607. Der DVFG, der im wesentlichen die Schulung der G 607-Sachverständigen betreibt, rät diesen, sich bei der turnusmäßigen Prüfung der Gasanlage die Bescheinigung eines Karosseriebauers oder einer Prüforganisation über den „vorschriftsmäßigen“ Einbau vorlegen zu lassen, die unter anderem eine druckfeste Verrohrung fordert und das Aushalten bestimmter Fliehkräfte. Spätestens mit Schreiben des KBA vom 26. Februar 2018 dürfte aber feststehen, dass die Regelung aus der ECE R 67.01 gar nicht zutreffend ist.

 

Klärung wird angestrebt, notfalls mit gerichtlicher Hilfe

Erfahrungsgemäß dauert es eine Weile, bis eine Information „von allerhöchster Stelle“, wie es das KBA in diesem Fall ist, an die Basis gelangt – in diesem Fall die Sachverständigen der Prüforganisationen wie TÜV, Dekra und andere. Wohnmobilisten werden auch weiterhin auf Sachverständige stoßen, die die Abnahme der Gasanlage unter Bezug auf die Schulungsinhalte des DVFG verweigern. Keine Abnahme der Gasanlage kann unter Umständen bedeuten, dass das Fahrzeug infolgedessen die TÜV-Plakette nicht bekommt und – auch das ist schon vorgekommen – gleich auf dem Hof des TÜV aus dem Verkehr gezogen wird. Für den Betroffenen bedeutet eine Stilllegung des Fahrzeugs Zeitaufwand, Mehrkosten und viel Ärger. Um dem vorzubeugen, tauschen gewiefte Wohnmobilisten die praktische Alugas-Tankflasche mit Multiventil vor der Vorführung beim TÜV vorsorglich gegen „normale“ Brenngasflaschen aus. „Das ist ein nicht hinzunehmender Zustand“, wettert Peter Ziegler, dem die Praktiken der Prüforganisationen schon lange ein Dorn im Auge sind. „Mit unserer Initiative wollen wir dem Verbraucher endlich Sicherheit in der Nutzung geben.“ In letzter Konsequenz will der BFG die dringend notwendige Klärung mit gerichtlicher Hilfe herbeiführen.

 


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