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Technische Dienste wollen Einzelabgasbescheinigungen ablehnen


Was aktuell seitens der Sachverständigenorganisationen auf die Hersteller von Gasanlagen und die Umrüstbetriebe zukommt, könnte dem Alternativkraftstoff Nr. eins schwer schaden: Ab Mitte bis Ende dieses Jahres sollen die Einzelabgasgutachten entfallen. Damit wären 50 % bis 80 % der bisher umrüstfähigen Fahrzeuge nicht mehr zulassungsfähig.

 

 

Brancheninsider sind davon überzeugt, dass diese Maßnahme wesentlich schwerer wiegt als der Wegfall der Steuervergünstigung – entzieht sie doch der Umrüstung und damit dem Erhalt der Flotte an Autogasfahrzeugen in Deutschland die Basis. Im Verkehrsblatt von 2007 wurde schon einmal angekündigt, was nun, ein Jahrzehnt später, vollzogen werden soll. Danach sollte man eine EU-Regelung umsetzen, wonach künftig nur noch Gasanlagen nach R 115 zulassungsfähig seien. Diese Regelung verschwand in der Versenkung, wo sie wohl auch, wie in vielen anderen europäischen Staaten auch geblieben wäre, wenn nicht der Diesel-Abgasskandal publik geworden wäre. Das Tüpfelchen auf dem besagten „i“ besorgte dann ein Gasanlagenimporteur, der es vorzog, sich mit der Dekra vor Gericht zu treffen anstatt eine entsprechende Vereinbarung mit der Sachverständigen-Organisation zu schließen. @font-face { font-family: "Cambria Math"; }@font-face { font-family: "Calibri"; }p.MsoNormal, li.MsoNormal, div.MsoNormal { margin: 0cm 0cm 10pt; line-height: 115%; font-size: 11pt; font-family: Calibri; }.MsoChpDefault { font-size: 11pt; font-family: Calibri; }.MsoPapDefault { margin-bottom: 10pt; line-height: 115%; }div.WordSection1 { } Das rief den VD-TÜV auf den Plan, der sich selbst als „neutraler technischer Dienstleister“ bezeichnet und derzeit plant, nur noch Gasanlagen nach ECE R 115 für zulassungsfähig zu erklären.

Lesen Sie mehr im aktuellen Heft der FLÜSSIGGAS: Heft Nr. 2/2017, auf Seite 21.

 


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