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TECHDays Germany 2020


Am 16. Januar fand die gemeinsame Infoveranstaltung des GAGT sowie der Firmen Gasfachfrau und Alugas statt. Rund 30 Teilnehmer – vornehmlich Gasumrüster – kamen nach Bad Camberg, um sich über rechtliche Grundlagen und Produktneuheiten zu informieren. Ebenfalls auf der Tagesordnung standen Vorträge zu Versicherungsfragen und zur Unternehmensfinanzierung.

 

Ca. 30 Teilnehmer besuchten die TECHDays Germany 2020 in Bad Camberg. Sie wurden auf der Veranstaltung mit einem Riesenpaket unterschiedlichster praxisrelevanter Informationen versorgt. (Fotos: Redaktion)

 

Peter Ziegler, Vorsitzender der German Association for Gas ­Technology e. V. (GAGT).

 

Martin Haubrich (SRG Schulz + Rackow GmbH) kündigte ein verbessertes Rotarex Multiventil an.

 

„Aufhänger“ der Veranstaltung war aus aktuellem Anlass die ausgesetzte Prüfpflicht für Gasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen. Die entsprechende Änderung der HU-Richtlinie verbuchte Peter Ziegler als Erfolg seines unermüdlichen Einsatzes für Rechtssicherheit.

Mit seinem neu gegründeten Verein GAGT e. V. (Bundesverband „German Association for Gas Technology e.  V.“ ) will Zieg­ler die Arbeit fortsetzen, die er mit dem BFG (Bundesverband für Gasanlagentechnik e. V.) begonnen hat. Dazu gehört die Förderung des Verbraucherschutzes und die Verbraucherberatung, Förderung des Brand-, Arbeits-, Katastrophen-und Zivilschutzes sowie der Un­fall­ver­hü­tung im Umgang mit leicht brennbaren und explosionsfähigen Gasen und  Kraft­stof­fen. Weitere Vereinsziele sind laut Satzung u. a. auch die Förderung von Wissenschaft und Forschung, im Rahmen der Neuentwicklung von alternativen An­trie­ben und  im Rahmen des Klima- und Um­welt­schut­zes und die Erarbeitung von Qualitätsstandards für (umweltfreundliche) Kraftstoffe und Brenn­ga­se.

 

Konsequenzen aus der Änderung der HU-Richtlinie

Durch Änderung der HU-Richtlinie haben sich neue Unsicherheiten ergeben: Dürfen Unternehmen nach derzeitiger Rechtslage überhaupt noch ungestraft Gas­anlagenprüfungen ohne zulassungspflichtige messtechnische Geräte durchführen? Ziegler meint: nein. Ansonsten ergäben sich eventuell Haftungsfragen bei Auftreten von Schäden nach einer nicht vom Gesetzgeber genehmigten bzw. aus technischen Gründen nicht freigegebenen Dienstleistung. Das könnte für die betroffenen Unternehmen existenzbedrohend werden. Deshalb will der GAGT sich um eine schnelle Klärung der verfahrenen Lage bemühen.

 

EU-Gesetze

Ziegler konfrontierte die Tagungsteilnehmer mit einer Flut von relevanten Gesetzesänderungen: Der Einfluss der EU nimmt zu. Alle technischen Dienste müssen ab sofort in Brüssel akkreditiert sein. Auch für die Typgenehmigung von Fahrzeugen ist nur noch die Kommission in Brüssel verantwortlich. Mögliche Gefahren müssen an die RAPEX in Brüssel gemeldet werden. Am 31.8.2020 läuft die Richtlinie 2007/46/EG aus und wird durch die Rahmenverordnung 2018/858/EU ersetzt, die für alle EU- Mit glieder verbindlich ist. Daraus ergäben sich neue Probleme der Produkthaftung. Jeder hafte für das Produkt, das er in Verkehr bringe  – das gelte für den Ausbau und Vertrieb von Wohn­mobilen ebenso wie  für den Verkauf von Druckgasbehältern. In diesem Zusammenhang wies Ziegler eindringlich darauf hin, dass Gasflaschen nur zusammen mit den dazugehörigen Papieren verkauft werden dürfen.

 

Betriebsführung

Eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung sei in jedem Fall nötig, um finanzielle Risiken zu minimieren. Versicherungsexpertin Susanne Cholewa-Suhr, die sich auf die Absicherung von Gewerbetreibenden spezialisert hat, bot im Rahmen der Ver­anstaltung ihre Beratungsdienste an. Über Finanzierungsmöglichkeiten referierte der Fördermittel-Berater Klaus Weiler.

 

Betankbare Druckgasbehälter

Auch die Rechtsgrundlagen für Einbau von betankbaren Druckgasbehältern wurden ausgiebig besprochen. Karin Nöfer, Inhaberin der Firma „Die Gasfachfrau“, stellte zusammen mit den Firmen Alugas und SRG Schulz + Rackow Gastechnik GmbH Produktneuheiten für diesen Bereich vor.

www.gagt.de

 

 

 


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