TECHDays Germany 2020
Am 16. Januar fand die gemeinsame Infoveranstaltung des GAGT sowie der Firmen Gasfachfrau und Alugas statt. Rund 30 Teilnehmer – vornehmlich Gasumrüster – kamen nach Bad Camberg, um sich über rechtliche Grundlagen und Produktneuheiten zu informieren. Ebenfalls auf der Tagesordnung standen Vorträge zu Versicherungsfragen und zur Unternehmensfinanzierung.
„Aufhänger“ der Veranstaltung war aus aktuellem Anlass die ausgesetzte Prüfpflicht für Gasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen. Die entsprechende Änderung der HU-Richtlinie verbuchte Peter Ziegler als Erfolg seines unermüdlichen Einsatzes für Rechtssicherheit.
Mit seinem neu gegründeten Verein GAGT e. V. (Bundesverband „German Association for Gas Technology e. V.“ ) will Ziegler die Arbeit fortsetzen, die er mit dem BFG (Bundesverband für Gasanlagentechnik e. V.) begonnen hat. Dazu gehört die Förderung des Verbraucherschutzes und die Verbraucherberatung, Förderung des Brand-, Arbeits-, Katastrophen-und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung im Umgang mit leicht brennbaren und explosionsfähigen Gasen und Kraftstoffen. Weitere Vereinsziele sind laut Satzung u. a. auch die Förderung von Wissenschaft und Forschung, im Rahmen der Neuentwicklung von alternativen Antrieben und im Rahmen des Klima- und Umweltschutzes und die Erarbeitung von Qualitätsstandards für (umweltfreundliche) Kraftstoffe und Brenngase.
Konsequenzen aus der Änderung der HU-Richtlinie
Durch Änderung der HU-Richtlinie haben sich neue Unsicherheiten ergeben: Dürfen Unternehmen nach derzeitiger Rechtslage überhaupt noch ungestraft Gasanlagenprüfungen ohne zulassungspflichtige messtechnische Geräte durchführen? Ziegler meint: nein. Ansonsten ergäben sich eventuell Haftungsfragen bei Auftreten von Schäden nach einer nicht vom Gesetzgeber genehmigten bzw. aus technischen Gründen nicht freigegebenen Dienstleistung. Das könnte für die betroffenen Unternehmen existenzbedrohend werden. Deshalb will der GAGT sich um eine schnelle Klärung der verfahrenen Lage bemühen.
EU-Gesetze
Ziegler konfrontierte die Tagungsteilnehmer mit einer Flut von relevanten Gesetzesänderungen: Der Einfluss der EU nimmt zu. Alle technischen Dienste müssen ab sofort in Brüssel akkreditiert sein. Auch für die Typgenehmigung von Fahrzeugen ist nur noch die Kommission in Brüssel verantwortlich. Mögliche Gefahren müssen an die RAPEX in Brüssel gemeldet werden. Am 31.8.2020 läuft die Richtlinie 2007/46/EG aus und wird durch die Rahmenverordnung 2018/858/EU ersetzt, die für alle EU- Mit glieder verbindlich ist. Daraus ergäben sich neue Probleme der Produkthaftung. Jeder hafte für das Produkt, das er in Verkehr bringe – das gelte für den Ausbau und Vertrieb von Wohnmobilen ebenso wie für den Verkauf von Druckgasbehältern. In diesem Zusammenhang wies Ziegler eindringlich darauf hin, dass Gasflaschen nur zusammen mit den dazugehörigen Papieren verkauft werden dürfen.
Betriebsführung
Eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung sei in jedem Fall nötig, um finanzielle Risiken zu minimieren. Versicherungsexpertin Susanne Cholewa-Suhr, die sich auf die Absicherung von Gewerbetreibenden spezialisert hat, bot im Rahmen der Veranstaltung ihre Beratungsdienste an. Über Finanzierungsmöglichkeiten referierte der Fördermittel-Berater Klaus Weiler.
Betankbare Druckgasbehälter
Auch die Rechtsgrundlagen für Einbau von betankbaren Druckgasbehältern wurden ausgiebig besprochen. Karin Nöfer, Inhaberin der Firma „Die Gasfachfrau“, stellte zusammen mit den Firmen Alugas und SRG Schulz + Rackow Gastechnik GmbH Produktneuheiten für diesen Bereich vor.