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Steuerliche Förderung für Autogas deutlich kürzer als für Erdgas


Das Bundesfinanzministerium plant im neuen Entwurf des Energiesteuergesetzes, die Ende 2018 auslaufende Steuerbegünstigung für Gaskraftstoffe um drei Jahre (Autogas/LPG) bzw. sechs Jahre (Erdgas/CNG) zu verlängern. Die Begründung der Differenzierung mit Verweis auf den Klimaschutz hält bei näherer Betrachtung nicht stand.

 

 

 

Nach Berechnungen der Europäischen Union emittieren Autogasfahrzeuge im Schnitt 21 % weniger CO2 als vergleichbare Benziner. Erdgasfahrzeuge liegen mit 26 % Einsparung nur geringfügig darüber. Der geringe Unterschied von 5 % rechtfertigt keine 100%ig längere Dauer der Steuerermäßigung.

"Prinzipiell ist der Gesetzentwurf als positives Signal für den Markt zu werten. Die kürzere Förderdauer für Autogas kann jedoch Verbraucher vom Umstieg auf ein emissionsarmes und klimaschonendes LPG-Fahrzeug abschrecken", kommentiert der Rechtsanwalt Elmar Kühn, UNITI-Hauptgeschäftsführer, die Energiesteuerpläne.

Mit bereits rund 500 000 Fahrzeugen ist Autogas der bei Verbrauchern in Deutschland beliebteste alternative umweltschonende Kraftstoff. Schon heute spart der Verkehrssektor durch Autogas jährlich 250 000 t CO2 ein. Durch die Möglichkeit der Umrüstung konventioneller Fahrzeuge birgt LPG ein großes Potenzial zur Reduzierung von Treibhausgas-, Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen im Fahrzeugbestand. Autogas leistet einen wertvollen Beitrag zur Luftreinhaltung in deutschen Städten.

 


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