Stark reduzierte Geldbuße gegen Westfalen AG
Unternehmen kündigt Rechtsbeschwerde beim BGH an
Mit Urteil vom 13. Mai 2014 hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen die Westfalen AG, Münster, eine Geldbuße in Höhe von sechs Millionen Euro verhängt. Der Westfalen AG wird in einem seit Jahren andauernden Verfahren vorgeworfen, sich im Flüssiggasgeschäft an Kundenschutzabsprachen beteiligt zu haben.
Ursprünglich hatte das Bundeskartellamt gegen das Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 18,75 Millionen Euro verhängt. Im Zuge eines aus Sicht der Westfalen AG erfolgreich durchgeführten Einspruchsverfahrens kam es zu dem oben genannten, in der Bußgeldhöhe stark abgeschwäch- ten Urteilsspruch. „Die Westfalen AG hat sich zu keiner Zeit an Kunden- schutzabsprachen beteiligt“, stellte Wolfgang Fritsch-Albert, Vorstands- vorsitzender der Westfalen Gruppe, klar. „Wir werden daher gegen das Urteil des OLG umgehend Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.“