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Stadt Stuttgart lockert Heizpilzverordnung


Die Heizstrahler sollen wieder zum Kneipenbild der Stadt Stuttgart zählen.

 

Die Stadt Stuttgart beabsichtigt nach Aussagen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, das Verbot von Heizpilzen in der Innenstadt zu lockern. Nach einer im April erlassenen Verordnung waren die mit Flüssiggas betriebenen Heizstrahler vor Kneipen und Restaurants von 20 Uhr an bis zum Betriebsschluss in den Monaten April bis Oktober erlaubt. Nun sollen die Stuttgarter Gastronomen von November an bis zum März wieder Heizgeräte während der gesamten Öffnungszeiten betreiben dürfen, sofern sich ihre Restaurants oder Cafes nicht in der Nähe von Denkmälern befinden.
Die Verwaltung der Stadt musste sich harsche Kritik des Hotel- und Gaststättenverbandes anhören, denn die Gastwirte hatten sich vor allem nach dem Inkrafttreten des Rauchverbots über Umsatzverluste beklagt.
Der Deutsche Verband Flüssiggas hat mehrmals darauf hingewiesen, dass Alternativen für diesen Anwendungsbereich weit höhere Treibhausgasemissionen zur Folge hätten. So besitzen gerade die in der Gastronomie eingesetzten Stromheizstrahler ein bis zu 2,5-faches Treibhausgaspotenzial gegenüber Strahlen, die aus Flüssiggasbasis arbeiten.

 


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