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Sicherheit von Flüssiggaslagerstätten


Der österreichische Verband für Flüssiggas hat in Zusammenarbeit mit dem TÜV Austria eine standardisierte Sicherheitsbetrachtung für Flüssiggaslagerstätten entworfen. Diese Checkliste enthält die relevanten Sicherheitsthemen und stellt eine systematische Bearbeitung der einschlägigen Fragen sicher.

 

 

Flüssiggaslagerstätten und die dazu gehörenden Verladeeinrichtungen weisen ein seit Jahrzehnten bekanntes Gefahrenpotential mit einem überschaubaren Ausmaß auf. Ihre zugehörigen Komponenten können von ihrer sicherheitstechnischen Relevanz als wenig komplex eingestuft werden. Deshalb ist ein Fragenkatalog in Form einer einfachen Checkliste geeignet, die Risikobeurteilung einer gängigen Flüssiggaslagerstätte durchzuführen.

Diese Checkliste kann als Bestandteil von Risikoanalysen nach der Seveso-III-Richtlinie eingesetzt werden, ersetzt jedoch nicht gänzlich alle nach den einschlägigen Vorschriften erforderlichen Nachweise. Zielsetzung dieser Empfehlung ist eine standardisierte Vorgehensweise zur nachvollziehbaren und reproduzierbaren Betrachtung des Sicherheitsstandards von Flüssiggaslagerstätten in Anlehnung an die nationale Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie 2012/18/EU, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 31. Mai 2015 zu bewerkstelligen ist.

Die "Seveso-Gesetzgebung" geht auf eine Reihe von Chemieunfällen zurück (unter anderem in der italienischen Ortschaft Seveso) und betrifft rund 10.000 europäische Betriebe, die mit Gefahrstoffen umgehen. Diese Betriebe sind zum einen verpflichtet, ein Risiko-Management zu etablieren und zum anderen Gegenstand spezieller behördlicher Überwachung. Die europäische Seveso-Gesetzgebung ist in Deutschland vor allem in der Störfallverordnung (12. BImSchV) umgesetzt. Einzelne Aspekte finden sich auch in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzt (ZSKG), dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie in verschiedenen Landesgesetzen wieder. Hier hat der Gesetzgeber zum Teil Änderungen vorgenommen, sodass Seveso-Betriebe bzw. solche Betrieb, die an der "Schwelle" zum Seveso-Betrieb stehen prüfen müssen, ob und inwieweit sie unter die Neuregelung fallen.

Die Checkliste ist erhältlich unter

http://fluessiggas.eu/doc/fluessiggas_checkliste.pdf

 

 


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