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Sicher in den Urlaub mit Flüssiggas an Bord


Bei Verkehrskontrollen auf Thüringer Autobahnen stellte die Polizei am letzten Wochenende fest, dass vereinzelt Gasflaschen in Wohnmobilen oder Wohnwagen nicht ausreichend gesichert wurden. Anlass für den Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG), Campern Tipps zum ordnungsgemäßen Transport von Flüssiggasflaschen zu geben

 

Auf der Fahrt in den Camping-Urlaub müssen Flüssiggasflaschen ordnungsgemäß gesichert sein. – (Bild: DVFG / AdobeStock-th-photo)

 

Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas e. V. (DVFG), erklärt, worauf zu achten ist:

  • „Im Wohnmobil oder Wohnwagen haben Flüssiggasflachen, die nicht fest installiert sind, ihren Platz in einem speziellen Flaschenkasten“, sagt Lau. Er weist darauf hin, dass die Flaschen im Kasten aufrecht stehen und festgezurrt sein müssen. Für den Kasten, der in der Regel Platz für zwei Flaschen bietet, seien Lüftungsöffnungen im Boden vorgeschrieben, die aus Sicherheitsgründen immer frei bleiben müssen.
  • Wichtig: „Gasflaschen im Wohnmobil oder Wohnwagen müssen für die Fahrt in den Urlaub nicht zwingend von den angeschlossenen Geräten getrennt werden. Existiert ein Crash-Sensor, der bei Unfällen verhindert, dass unkontrolliert Gas ausströmt, darf auch während der Fahrt mit Flüssiggas geheizt oder der Gaskühlschrank betrieben werden“, so Lau. Ersatzflaschen dürften dagegen nur zugedreht und mit aufgesetzter Ventilschutzkappe transportiert werden.
  • Gut zu wissen: In Europa gibt es kein einheitlich genormtes Anschlusssystem für Gasflaschen. Nicht jede Gasflasche, die auf der Reise gekauft wird, passt somit zu den Anschlüssen im Wohnmobil oder Wohnwagen. Deshalb rät der Experte, ein sogenanntes Europa-Entnahme-Set im Reisegepäck zu haben: „Das Set ist im Fachhandel für wenige Euro erhältlich. Es besteht aus vier Adaptern, die den Anschluss der Wohnmobil-Gasregler an Gasflaschen aus unterschiedlichen europäischen Ländern ermöglichen“.

Reisende, die diese Regeln einhalten, sind sicher unterwegs und strapazieren ihre Urlaubskasse nicht durch unnötige Bußgeldzahlungen.

www.dvfg.de

 


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