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Prüfpflicht für Gasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen ausgesetzt


Die Prüfpflicht für Flüssiggas-Anlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen wird bis zum 1. Januar 2023 ausgesetzt. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hervor. Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) empfiehlt Verbrauchern dennoch dringend, die Gasanlagen in ihrem Freizeitfahrzeug weiterhin alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachkundigen prüfen zu lassen.

 

Wichtig für alle Halter von Wohnmobilen: Die Durchführung der zweijährlichen Gasanlagenprüfung ist bis zum 1.1.2023 nicht verpflichtend, wird aber vom DVFG dringend empfohlen. (Foto: Redaktion)

 

Bisher mussten Halter von Caravans und Wohnmobilen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) eine Bescheinigung über eine bestandene Gasanlagenprüfung für das Fahrzeug nach DVGW G 607 vorlegen. Diese Prüfung war turnusmäßig alle zwei Jahre fällig. Bei Fehlen der Bescheinigung galt die Hauptuntersuchung als nicht bestanden, die Ausgabe einer Prüfplakette wurde verweigert.

Am 31. Dezember 2019 veröffentlichte nun das BMVI im Verkehrsblatt 24/2019 unter Nr. 176 eine Änderung der sogenannten HU-Richtlinie, die die Anforderungen für Wohnmobile im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO festlegt. Darin heißt es wörtlich: „Bei der Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 ‚Flüssig­gasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Straßenfahrzeugen und in Wohneinheiten zur vorrüber­gehenden [!] Nutzung‛ ist u. a. die messtechnische Rück­führung der eingesetzten Geräte nicht gesichert, deshalb wird die Mangelbewertung D 6.1.3 b) im Rahmen dieser Prüfung zeitlich befristet ausgesetzt.“ Im Klartext bedeutet das: Bis 1. Januar 2023 darf ein fehlender Nachweis der Gasanlagenprüfung bei der Hauptuntersuchung nicht als Mangel gewertet werden. Für die Zeit danach müssen neue Regelungen getroffen werden.

Der DVFG rät betroffenen Verbrauchern allerdings dringend davon ab, in dieser Zeitspanne auf den fristgerechten Sicherheits-Check durch einen zertifizierten Sachkundigen zu verzichten. Denn selbst wenn die Nachweispflicht im Rahmen der Hauptuntersuchung vorübergehend ausgesetzt wurde – die Wohnmobilbesitzer sind weiterhin für die Sicherheit der Flüssiggas-Anlage im Fahrzeug verantwortlich. Fehlt also im Schadensfall der gültige Nachweis einer Prüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607, drohen privatrechtliche Konsequenzen, so der DVFG. Darüber hinaus verlangen auch viele Campingplatz-Betreiber den Nachweis der Prüfung. Wer also mit Wohnmobil oder Caravan unbesorgt in den nächsten Urlaub starten möchte, ist mit einer gültigen Prüfbescheinigung weiterhin auf der sicheren Seite, lautet die klare Empfehlung des DVFG. 

Die German Association for Gas Technology (GAGT) e.V., ehemals BFG e.V., begrüßt die Änderung der HU-Richtlinie, die sie als Erfolg ihres „massiven Einsatzes“ für Verbraucherschutz wertet.

www.dvfg.de

www.gagt.de

 

 

 

 

 


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