Prüfgrundlage G 5634 erschienen
Sicherheitsverschlüsse für Gas-Installationen, in eine Technische Prüfgrundlage G 5634 überführt
Das TK „Bauteile und Hilfsstoffe – Gas“ hatte beschlossen, die VP 634 gemäß der Geschäftsordnung GW 100 in eine Technische Prüfgrundlage G 5634 zu überführen.
Im Rahmen der Überführung wurde eine Anpassung an die aktuelle Regelwerksstruktur und eine redaktionelle Anpassung der zertifizierungs- relevanten Textpassagen vorgenommen. Zusätzlich wurden die Regelwerksbezüge aktualisiert, die Rotgusswerkstoffe an europäische und internationale Normen angepasst und der Dichtungswerkstoff nach DIN EN 682 gestrichen.
Das DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI) verweist als Passivmaßnahme zur Erschwerung von Manipulationseingriffen in die Gas-Installation unter anderem auf den Einsatz von Sicherheitsverschlüssen. Es handelt sich dabei um Stopfen/Kappen als Verwahrungseinrichtungen auf Leitungs- enden, welche nur mit Sonderwerkzeug geöffnet werden können.
Diese technische Prüfgrundlage gilt für Anforderungen und Prüfungen von gasberührten ein- oder mehrteiligen Sicherheitsverschlüssen (wie Sicherheitsstopfen, Sicherheitskappen oder ein System) in Gas- Installationen nach DVGW-G 600 (TRGI) und TRF bis zu einer Nennweite von DN 50 (Gewindegröße 2) und einem Nenndruck von 5 bar. Sie werden mindestens teilweise von Gasen nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 (jedoch nicht für Flüssiggas in der Flüssigphase) berührt.
Sicherheitseinrichtungen, die nicht vom Gas berührt werden, können auch nach dieser technischen Prüfgrundlage beurteilt und zertifiziert werden.