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Neue Richtlinie „Energieberatung Mittelstand“


Gute Nachrichten für KMU: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert auch weiterhin die Energieberatung im Mittelstand.

 

 

Das 2008 unter dem Namen „­Sonderfond Energieeffizienz in KMU“ aufgelegte Programm wird als „Energieberatung Mittelstand“ und mit einem vereinfachten Antragsverfahren fortgesetzt. Die neue Richtlinie ist am
1. März 2012 in Kraft getreten. Gefördert werden Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen, die eine vertiefende Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans durchführen. Ziel ist es, Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für energie- und kostensparende Verbes-
serungen zu erarbeiten. Zudem können Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von KMU im Rahmen des KfW Energieeffizienzprogramms mit zinsgünstigen Krediten finanziert werden.

Im Rahmen der Energieberatung werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, deren Energiekosten über 5000 Euro liegen, durch Zu-
schüsse unterstützt. Die Höhe der Förderung beträgt für die Initialberatung bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten und für die Detailberatung bis zu 60 % der förderfähigen Beratungskosten. Die Umsetzung erfolgt durch die KfW Bankengruppe gemeinsam mit ihren Regionalpartnern.
www.bmwi.de

 


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