Neue Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschifffahrt in Kraft
Rückwirkend zum 01.01.2009 ist die neue »Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)« in Kraft getreten. Sie datiert vom 17.06.2009 und wurde am 24.06.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit der neuen GGVSEB werden die bisherige GGVSE sowie die bisher separate Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt zu einer Verordnung zusammengefasst. Außerdem erfolgten Anpassungen an das seit Jahresbeginn geltende Internationale Regelwerk (ADR, RID usw.)
Neu strukturiert wurde mit der neuen Verordnung die Auflistung der Pflichten der jeweils am Gefahrguttransport Beteiligten. Bisher standen diese in 25 Absätzen des § 9, wobei z. B. der Gefahrgut-Beförderer in den Absätzen 2, 12, 16, 22 und 24 angesprochen wurde. In der neuen GGVSEB werden die Pflichten in den §§ 17 bis 34 aufgezählt, die des Beförderers finden sich fast alle in § 19 (sowie § 29).
Der Text der neuen Verordnung steht im Intranet des DVFG (unter Gesetze, Technische Regeln, Normen / Gesetze und Verordnungen / GGVSEB - 2009) zum Download bereit.