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neoTower Kraftwerke: Nach wie vor eine gute Zukunftsinvestition


Wenn die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eine Sofortwirkung hatte, dann war es: Verunsicherung! Bei Immobilienbesitzern, aber auch bei Haustechnikplanern und Praktikern des SHK-Handwerks. Noch immer ist hier Aufklärungsarbeit nötig – zum Beispiel zu den unverändert positiven Möglichkeiten, Blockheizkraftwerke einzusetzen.

 

Häufig unbekannt: Ein BHKW mit 20 kWel mit einer Verteilung von 50 % Eigenverbrauch und 50 % Einspeisung „verdient“ innerhalb der Förderungsdauer rund 192.000 EUR! (Bild: RMB/Energie)

 

Erklärtes Ziel des im Januar 2023 in Kraft getretenen GEG ist die Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase im Wärmesektor, perspektivisch verbunden mit einem Ausstieg aus fossilen Ener­gieträgern. Gleichzeitig bleibt die Steigerung der Effizienz ein zentraler Aspekt des GEG. Auf beides hat der BHKW-Hersteller RMB/Energie mit seinem Spektrum aus 18 neoTower-Blockheizkraftwerken im Leistungsbereich zwischen 2,0 und 71,0 kW die richtigen Antworten – weshalb die Technologie auch nach wie vor durch das KWK-Gesetz gefördert wird und eine anerkannte Erfüllungsoption im Rahmen der GEG-Vorgaben darstellt.

Die hohe Effizienz der neoTower-­BHKW resultiert aus der kombinierten Erzeugung von Wärme und Strom (Gesamt­wirkungsgrad > 100 %). Ihre Zukunftssicherheit im Hinblick auf den Klimaschutz wird durch die Eignung für Erdgas, Flüssiggas sowie biogene Gase, wie Biomethan, Bio-LPG und Rohbiogas, gewährleistet. Zudem ist der Betrieb im Bi-Fuel-Modus möglich.

Darüber hinaus lassen sich die ­neoTower-BHKW ideal im ­Hybridbetrieb mit anderen regenerativen Wärmeerzeugern ­kombinieren, beispielsweise mit Wärmepumpen. In Verbindung mit dem neoTower-Stromspeicher ist bei insel­betriebsfähigem Anschluss ein vollständig autarker Netzersatzbetrieb möglich.

Das neue GEG hat keine Auswirkungen auf das weiterhin gültige KWK-Gesetz. Die lukrative Vergütung jeder erzeugten Kilo­wattstunde bleibt bestehen: Für eingespeisten Strom erhalten Betreiber eine KWK-Vergütung von 16 Cent pro kWh sowie eine zusätzliche Vergütung in Höhe des marktüblichen Strompreises von rund 7 Cent/kWh (EEX-Index). Für eigenverbrauchten Strom werden 8 Cent pro kWh vergütet, hinzu kommen die eingesparten Stromkosten von etwa 33 Cent pro kWh. Die gesetzlich gesicherte Vergütung gilt für neue KWK-Anlagen bis 50 kWel und wird für insgesamt 30.000 Vollbenutzungsstunden ab dem Start des Dauer­betriebs gezahlt.

Am Jahresende wird sogar noch eine teilweise Energiesteuerrückerstattung (zurzeit 40 %) gewährt. Damit ist ein BHKW nach wie vor „die einzige Heizung, die Geld verdient“ und die sich somit vollständig amortisieren kann.

www.rmbenergie.com

 

 

 


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