Mini-KWK-Förderung wieder aufgenommen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet das im Januar 2012 vom Bundesumweltministerium herausgegebene Förderprogramm „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel“.
Mit diesem Programm sollen neben der weitreichenden Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes zusätzliche Impulse für den breiten Einsatz auch von kleinen KWK-Anlagen gegeben werden.
Nach diesem Förderprogramm können neue Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen sowohl mit einem Wartungsvertrag betreut werden als auch anspruchsvolle Effizienzanforderungen erfüllen. Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden.
Unabdingbare Fördervoraussetzung ist zudem, dass die KWK-Anlagen in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA enthalten sind. Die Liste steht unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/mini_kwk_anlagen/publikationen/index.html zum Download zur Verfügung.