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Knauber startet Website für Tankkunden


Übersichtlich, informativ und leicht zu bedienen

 

Die neue Website der Knauber Gas GmbH & Co. KG, Bonn, thematisiert die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten speziell von Tankgas.

 

Unter www.knauber-tankgas.de finden Tankgas-Kunden der Knauber Gas GmbH & Co. KG, Bonn, ab sofort leichten Zugang zu Informationen wie Preisentwicklungen, Sicherheitsprüfungen, 24h-Notfall-Telefon und vielem mehr. „Kunden müssen schnell und ohne Umwege die Informationen finden, die sie gerade brauchen.“ So formuliert Hans-Jürgen Wagenpfeil, Bereichsleiter von Knauber Gas, den Anspruch, mit dem der neue Internetauftritt entwickelt wurde.

Entsprechend klar und aufgeräumt wirkt das Design der neuen Seiten, die übersichtlich in die Bereiche „Privatkunden“ und „Gewerbetreibende“ gegliedert sind. Beide finden – abgestimmt auf die jeweiligen Bedürfnisse – Informationen zu Leistungen, Verträgen, Bestellmöglichkeiten und Ansprechpartnern. Zusätzlich gibt es viele weitere Informationen zu Anwendungsmöglichkeiten, optimalen Standorten für den Tank und der notwendigen Wartung.

Besondere Highlights der Website sind neue interaktive Funktionen wie ein Preiswecker, mit dem Kunden per E-Mail einen Hinweis erhalten, sobald der aktuelle Gas-Preis den eigenen Wunschpreis unterschreitet. Auch die generelle Preisentwicklung für Gas kann per E-Mail bestellt werden. Ein Bedarfsrechner gibt Auskunft, welche individuelle Abnahme-Menge für den Kunden sinnvoll ist. Wie hoch der eigene Energieverbrauch im Vergleich ist, wie viele Emissionen dadurch entstehen und wie viel die Kompensation der Emissionen durch Klimaschutzzertifikate kostet, erfahren Kunden mit dem Energieeffizienz- und CO2-Rechner.

Auf den Ausbau der Service-Seiten speziell für Gewerbe-Kunden wurde ein weiterer Schwerpunkt gelegt. Gewerbe-Kunden finden hier Informationen zu zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten von Flüssiggas: in der Landwirtschaft, beim Beheizen großer Hallen bis hin zum Einsatz von effizienten Blockheizkraftwerken (BHKW). Auch gesetzliche Prüfpflichten für Betriebe sind hinterlegt.

 


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