Kleine Wasserfahrzeuge – Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage
Von Dipl.-Ing. Peter Limbach

Boote mit Flüssiggasantrieb sind Gegenstand des Entwurfs des DVGW Arbeitsblattes G 608.
Mit der Herausgabe des DVGW Arbeitsblattes G 608: 1985-02 unter dem Titel „Flüssiggas-Anlagen auf Wassersportfahrzeugen“, das in Zusammenarbeit mit dem Germanischen Lloyd und den Bootsausrüstern erarbeitet wurde, wurden die vorliegenden Erfahrungen und Entwicklungen auf diesem Gebiet berücksichtigt. Diese Technischen Regeln galten für die Einrichtung, Änderung, Unterhalt und Prüfung von Flüssiggasanlagen auf Wassersportfahrzeugen.
Mit dem neuen Entwurf des DVGW-Arbeitsblattes G 608 „Kleine Wasserfahrzeuge – Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage“ (März 2011) wurde der Veröffentlichung der überarbeiteten Norm DIN EN ISO 10239 „Kleine Wasserfahrzeuge – Flüssiggasanlagen (LPG)“, welche die Installation und die Prüfung vor Inbetriebnahme der Flüssiggasanlagen regelt, Rechnung getragen. Dieses Arbeitsblatt wurde vom DVGW- PK 2.7.1 „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten“ unter dem DVGW/DVFG Gemeinsames Technisches Komitee GTK 2.7 „Flüssiggas“ erarbeitet.
Gegenüber dem G 608:2003 und dem Beiblatt B1:2006 sind folgende Änderungen vorgenommen:
a) Abweichende Bestimmungen für Altanlagen aufgenommen;
b) Umschaltventile nach DIN EN 13786, Anhang J wurden aufgenommen;
c) Verwendung von Vordruckregler nach VP 202 wurde aufgenommen;
d) Anschluss G.13 für Druckregelgeräte hinzugefügt;
e) Prüfung vor Inbetriebnahme, Wiederholungsprüfung neu formuliert;
f) Dichtheitsprüfung hinzugefügt;
g) Design für Prüfplakette geändert.
Der Entwurf des G 608:2011 gilt, wie auch schon der des G 608:2003, nicht für Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Booten sowie für Flüssiggasanlagen, die zum Antrieb von Booten genutzt werden.
Die Einspruchsfrist endet am 30. Mai 2011.