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Kleine Gasflaschen sicher verwahren


Für die Gasflaschenlagerung fordert der Gesetzgeber in den Technischen Regeln Druckgase TRGS 510 bestimmte Sicherheitsvorkehrungen. Spezielle Gasflaschenboxen helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und bieten dem Nutzer darüber hinaus die Sicherheit, nichts versäumt zu haben.

 

Gasflaschenbox Säbu Mosrbach GmbH

 

Druckgasflaschen gehören aufgrund ihres Gefährdungspotenzials zu den ­Gütern, deren sachgemäße Lagerung besondere Sorgfalt erfordert. Neben der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen natürlichen Belüftung müssen Druckgasflaschen „sicher“ aufbewahrt werden. Das heißt, sie müssen vor Diebstahl, dem Zugriff durch Unbefugte und gegen Umfallen gesichert sein.

All diese Anforderungen erfüllt diese Gasflaschenbox für die Lagerung von Kleinflaschen. In das robuste und vollverzinkte Außenlager können wahlweise 14 Flaschen zu 33 kg oder unter Verwendung einer zusätzlichen Lager­ebene 27 Flaschen zu 11 kg Inhalt eingestellt werden. Die Gasflaschenbox ist mit einer ­abschließbaren Flügeltür mit Profilzylinderschloss ausgestattet. Das Dach lässt sich aufstellen, da die Gasflaschenbox über zwei Gasdruckfedern verfügt. Der besondere Vorteil dieser Gasflaschenbox gegenüber der Gitterboxen ist, dass die Gasflaschen witterungsgeschützt, sauber und trocken gelagert werden können und so geschützt sind gegen Korrosion.

www.saebu.de

 


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