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Kernbereiche des Flüssiggasgeschäftes im Fokus - DVFG begleitet aktiv Erstellung neuer Technischer Regeln


Die am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht vor, dass die ehemaligen technischen Regelwerke (TRG, TRbF, TRB usw.) in neue Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) überführt werden. Diese Technischen Regeln konkretisieren die BetrSichV hinsichtlich ihrer Anwendung und sollen den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Hygiene wiedergeben.

 

DVFG-Vorstandsmitglied Klaus Stolte leitet den Lenkungsausschuss TRBS Tankstellen.

 

In den letzten Jahren wurden von verschiedenen Arbeitskreisen bereits eine Reihe von neuen Technischen Regeln erstellt. Sie lassen sich in drei Gruppen einteilen. Die allgemeinen Regeln (TRBS der 1000er-Reihe) behandeln zum einen Sachverhalte, die Gültigkeit für das gesamte Regelwerk haben (z.B. Begriffe) und zum anderen Verhaltensregeln. Die gefährdungsbezogenen Regeln (2000er-Reihe) geben hinsichtlich einer Gefährdungsart Hilfestellung bei der Ermittlung und Bewertung der Gefährdung und nennen beispielhafte Maßnahmen. In Ausnahmefällen können auch spezifische Regeln für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen oder Tätigkeiten festgelegt werden (3000er-Reihe). In die letzte Kategorie fallen unter anderem die Regelungen für Druckbehälter und Tankstellen.

Augenblicklich werden zwei Entwürfe hierzu erarbeitet. Dies ist zum einen die TRBS 314X „Stationäre Druckanlagen (Druckgeräte) für Gase zur Versorgung von Verbrauchseinrichtungen“, in der die TRB 600er-Reihe, die VBG Gase und die TRB 801 Anl. Nr. 25 aufgehen sollen. Zum anderen entsteht gerade ein Entwurf für eine TRBS 3XXX „Betankungsanlagen“, die insbesondere die Regelungen der TRbF 40 „Tankstellen“ übernehmen soll. In dieser Technischen Regel sollen nicht nur die Tankstellen für Mineralölkraftstoffe, sondern auch die Füllanlagen für Flüssiggas und für Erdgas (CNG) behandelt werden.

Zwei Arbeitskreise wurden gebildet
Beide Technischen Regeln sind für die Flüssiggas-Branche von großer Bedeutung, da sie die Kernbereiche des Flüssiggasgeschäftes betreffen. Der Deutsche Verband Flüssiggas wirkt daher eng bei der Erstellung dieser Regelwerke mit, indem er direkt in den Arbeitsgruppen, die diese Regeln erstellen, vertreten ist. Darüber hinaus wurden verbandsintern speziell für die Begleitung der Arbeiten an der TRBS „Betankungsanlagen“ zwei Arbeitskreise gebildet. Der Lenkungsausschuss TRBS Tankstellen unter der Leitung des Vorstandsmitglieds Klaus Stolte, WESTFA, ermöglicht aufgrund seiner relativ kleinen Anzahl von Mitgliedern eine spontane und schnelle Bearbeitung kurzfristiger Fragestellungen. Des Weiteren koordiniert er etwaige politische Aktivitäten.
Der ad-hoc Arbeitskreis „Tankstellen“ versammelt eine Reihe von Fachleuten aus dem Bereich Flüssiggastankstellen, sowohl aus Versorgungsunternehmen als auch von Tankanlagenherstellern, und stellt dadurch ein umfangreiches technisches Fachwissen für die Ausarbeitung des neuen Regelwerkes zur Verfügung.
Durch die Einrichtung dieser Gremien und die aktive Begleitung bei der Erstellung der neuen Technischen Regeln bemüht sich der Verband um die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder und die Absicherung der wirtschaftlichen Grundlage der Flüssiggasbranche in diesem wichtigen Bereich.

 


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