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Heizen mit Erneuerbaren Energien: Neue Fristen bei Förderung


Die Umstellung der Heizung auf Erneuerbare Energien mit dem Einbau von Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen wird auch in Zukunft vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Am Stichtag 1. Januar 2018 ändert sich allerdings das Antragsverfahren: ab diesem Tag muss der Antrag bereits vor der Umsetzung der Heizungsmodernisierung beim BAFA eingereicht werden.

 

Beratung zur Heizungsmodernisierung

 

Auch bei der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW), die ebenfalls Heizungsmodernisierer unterstützt, muss der Förderantrag vorab gestellt werden. Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2017 in Betrieb genommen werden, gilt beim BAFA eine Übergangsfrist. In diesem Fall kann der Antrag nach dem alten Verfahren gestellt und innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme eingereicht werden.

Übergangsregelung bei Verzögerung

Wurde die Inbetriebnahme vertraglich für 2017 vereinbart, verzögert sich jedoch und kann außerplanmäßig erst 2018 umgesetzt werden, kann der Förderantrag ebenfalls nach dem alten Verfahren innerhalb von neun Monaten nachträglich gestellt werden. Die Antragsteller sollten dafür belegen können, dass ein Fachunternehmen die Zusage einer Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2017 nicht einhalten konnte. Für diesen Fall stellt das BAFA ein Formular zur Verfügung.

Zuschüsse bis zu 20 000 Euro

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass in der Immobilie seit mindestens zwei Jahren ein anderes Heizungssystem installiert ist, das ergänzt oder ersetzt werden soll. Für die Errichtung oder Erweiterung einer Solarkollektoranlage gibt es Unterstützung von bis zu 20 000 Euro, für den Einbau einer Wärmepumpe von bis zu 15 000 Euro. Wer mit einer Biomasseanlage die Energie von nachwachsenden Rohstoffen nutzen will, profitiert von Zuschüssen bis zu 8 000 Euro.

Quelle: www.intelligent-heizen.info

 

 

 


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