Werbung

Gut beraten mit dem bedarfsbasierten Energieausweis


Der Energieausweis wird zur Pflicht.

 

Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss bald einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 wird der Energieausweis ab dem 1. Juli 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Eigentümer erfahren, welche Modernisierungsmaßnahmen den Energieverbrauch deutlich senken können. "Je stärker die Energiepreise steigen, desto mehr interessieren sich Eigentümer für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes", sagt Felicitas Kraus, Expertin bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). "Der Energieausweis hilft dabei und schafft Orientierung".
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den beiden Varianten frei wählen. "Die dena empfiehlt den Bedarfsausweis, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet", so Kraus.
Beim Bedarfsausweis nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes genau unter die Lupe. Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Gebäudenutzer bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt somit auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.
Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratungsleistung des Ausstellers achten. Einen Bedarfsausweis vorlegen müssen ab dem 1. Oktober 2008 Vermieter von kleinen energetisch unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Bis dahin gilt für alle bestehenden Gebäude Wahlfreiheit. Wohngebäude, die neu gebaut werden, benötigen seit 2002 ohnehin einen Bedarfsausweis.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: