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Gewichtige Entscheidung


PKW-Führerschein jetzt auch für Gastransporter bis 4.250 kg ausreichend.

 

 

Für die Fahrer von Elektrofahrzeugen galt bereits seit 31. Dezember 2014 eine befristete Ausnahmemöglichkeit: Das Höchstgewicht von Elektro-Kleintransportern, die im Inland mit PKW-Führerschein Klasse B zur Güterbeförderung gefahren werden durften, war von 3.500 auf 4.250 kg hochgesetzt worden – allerdings nur, wenn das zusätzliche Gewicht aus dem Antriebssystem resultierte.

Mit Zustimmung des Bundesrats zur Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung wird diese Regelung nun dauerhaft gültig und gleichzeitig auf weitere alternative Antriebsarten ausgeweitet. Voraussetzung: Der Fahrzeugführer muss seine Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren besitzen.

Die Verordnung betrifft Fahrzeuge, die ganz oder teilweise von einem der folgenden Energieträger angetrieben werden: Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Biomethan in Form von CNG oder LNG, Flüssiggas (LPG).

 

 

 

 


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