Gebrauchssicherheit von Gasflaschenventilen
Der Bericht über die publikumswirksame Präsentation der Gebr. Beckmann zur Gebrauchssicherheit der in Deutschland verwendeten Gasflaschenventile anlässlich der Herbstarbeitstagung (siehe FLÜSSIGGAS 6|2010, Seite 19) veranlasste Diego De Stefani, Regionalverkaufsleiter Mitteleuropa der Cavagna Group, zu dem nachfolgend veröffentlichten Leserbrief:
„In dem Artikel wird Bezug genommen auf eine Ausrüstung zur Messung des Drehmoments bei einem mit Handkraft montierten Ventil, wobei behauptet wird, dass bei dieser Prüfung die übliche Praxis für den Gebrauch von Ventilen, die auf in den Verkehr gebrachte Flüssiggasflaschen montiert werden, beachtet wurde. … Nach unserer Meinung sind das Ziel der Prüfung und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen sehr einseitig und nicht sicher nachvollziehbar, insbesondere nicht als beruhigende Botschaft, um die Sicherheit der Endkunden, d. h. der Benutzer von Gasflaschen mit diesen Ventilen, zu garantieren.
Die zuständigen Behörden und die Fachleute in der Branche wissen sehr gut, dass die auf die Flüssiggasflaschen montierten Ventile nicht geöffnet und geschlossen werden, indem man nur das mit Handkraft anwendbare Anziehmoment ausübt. Tatsächlich ist es die übliche Praxis, die Ventile mithilfe automatischer mechanischer Ausrüstungen zu öffnen und zu schließen, die – um das Öffnen des Ventils für den Flaschenfüllvorgang zu garantieren – für ein Drehmoment kalibriert sind, das sicher über dem mit Handkraft angewendeten Drehmoment liegt.

Ortstermin im Werk von Enne.Pi, Calvagese Della Riviera bei Brescia: (v.l.n.r.) Sandro Manenti, Produktionsleiter, André Huberty, Verkaufsmanager Cavagna Deutschland, Dr. Klaus-R. Frisch, DVFG und Renato Crottogini, Sales Superviser Cavagna Group.
Der in der Norm EN 13153 ,Spezifikation und Prüfung für Flüssiggas (LPG)-Flaschenventile – Handbetätigt’ vorgesehene Mindestwiderstand basiert auf der Gefahr für den Benutzer, die von einem Ventil ausgeht, das nach wiederholten Belastungen die vorgesehenen Funktionseigenschaften verlieren kann. Die Einhaltung der in der Norm verlangten Referenzwerte, die vom Hersteller durch das Anbringen des
„π”-Kennzeichens am Produkt erklärt wird, sieht gesetzliche Auflagen vor, die bei empirischen Tests, die auf keinen Fall beweisen, dass das Produkt die geforderten Sicherheits- und Funktionskriterien erfüllt, nicht überschritten werden dürfen.“
Auszug aus der Position der Bundesländer zum Ausleiten
nicht normkonformer Flüssiggasventile der Firmen SCG und DVR
Auszug aus der Position der Bundesländer zum Ausleiten
nicht normkonformer Flüssiggasventile der Firmen SCG und DVR
Von Dr. Klaus-R. Frisch
Im Ergebnis wird [von den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen] die Auffassung vertreten, dass unter Berücksichtigung der von den beteiligten Wirtschaftsakteuren sowie dem DVFG erfolgten und vorgesehenen Maßnahmen weitere marktbeschränkende Maßnahmen (Inverkehrbringen) für die bereits im Markt befindlichen Ventile (Wert für den Widerstand gegen übermäßiges Drehmoment beim Öffnen von unter 22 Nm), für nicht erforderlich gehalten werden. Gleiches gilt für die Verwendung bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung der ortsbeweglichen Druckgeräte.
Deshalb gehen die zuständigen Marktüberwachungsbehörden [in den genannten Bundesländern] derzeit davon aus, dass folgende Verfahrensweise unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit sowie dass eine Gefährdung für den Benutzer hinreichend gering und ein unkontrollierter Gasaustritt unwahrscheinlich zu sein scheint sachgerecht ist:
1. Der DVFG und die beteiligten Wirtschaftsakteure treffen die (…) beim BMVBS am 28.07.2010 [besprochenen] Maßnahmen. Dies beinhaltet insbesondere, dass Ventile aus den betroffenen Baureihen spätestens bei der nächsten Regenerierung / wiederkehrenden Prüfung der Flüssiggasflaschen vom Markt genommen werden und eine wiederkehrende Prüfung dieser Ventile ausgeschlossen ist.
2. Die Verwendung der bereits in Flaschen eingebauten und im Markt befindlichen Ventile erfolgt längstens bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung oder Regenerierung.
3. Die Länder unterrichten die ihnen bekannten Flüssiggasabfüllbetriebe (Füllanlagen) über diese Maßnahmen (Verwenden bis längstens zur nächsten wiederkehrenden Prüfung / Instandsetzung).
4. Sollten nachweislich Ventile mit einem Wert für den Widerstand gegen übermäßiges Drehmoment beim Öffnen von unter 14 Nm festgestellt werden, erfolgt eine Neubewertung hinsichtlich notwendiger Maßnahmen.
Der DVFG hat mit Rundschreiben vom 24. September 2010 an die Geschäftsführungen und Technischen Leiter der ordentlichen und außerordentlichen DVFG-Mitgliedsunternehmen über den oben geschilderten Umgang mit handradbetätigten mit Flüssiggas-Flaschenventilen der Firmen DVR und SCG informiert und ein Musterschreiben für die Kommunikation der Wirtschaftsakteure untereinander zur Verfügung gestellt. Die oben nicht genannten Bundesländer haben sich zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht abschließend positioniert.