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Für den rechtssicheren Transport von Gefahrgut per Eisenbahn: RID 2015


Wer für den Transport von gefährlichen Gütern mit der Eisenbahn verantwortlich ist, muss das RID in der jeweils geltenden Fassung anwenden. Das RID 2015 trat im Januar 2015 in Kraft. Die Übergangsfrist für das RID 2013 endet am 30.06.2015.

 

Ridder / Holzhäuser: RID 2015

 

Mit der neuen Ausgabe des RID 2015 gibt es auch Änderungen. Einige betreffen beispielsweise:

•den Füllungsgrad: Hier gibt es neue Formeln für die Berechnung des maximal zulässigen Füllungsgrades – sowohl für umweltgefährdende flüssige Stoffe als auch für Stoffe mit der Nebengefahr der Umweltgefährdung.

•die Beförderung von Leuchtmitteln: Aus den UN-Modellvorschriften heraus gibt es im ADR 2015 und RID 2015 Freistellungsregelungen zur Beförderung von Leuchtmitteln, die gefährliche Stoffe enthalten. Diese erleichtern vor allem die Entsorgung der Leuchtmittel.

•die Beförderung in loser Schüttung: Kapitel 7.3 des neuen RID 2015 wurde komplett verändert: Die drei Hauptvorschriften VC 1 bis VC 3 und die Sondervorschriften AP 1 bis AP 10 sind vollständig überarbeitet.

Die Änderungen in der Ausgabe des RID 2015 von ecomed SICHERHEIT sind funktionsbezogen zusammengestellt. Je nachdem, ob der Nutzer des Buches Absender, Hersteller oder Verlader ist: jeder kann die für ihn zutreffenden Neuerungen leicht finden. Außerdem sind die Änderungen gegenüber dem RID 2013 im Text besonders hervorgehoben.

Das Buch enthält zusätzlich zum RID 2015 eine Übersicht anwendbarer RID-Sondervereinbarungen, eine anwenderbezogene Übersicht der RID-Änderungen 2015, ein umfangreiches detailliertes Stichwortverzeichnis sowie eine CD-ROM mit RID, GGVSEB, RSEB und weiteren Vorschriften.

Hier gelangen Sie zum Buch.

 

 


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