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Flüssiggaskartell: Spektakuläres Verfahren abgeschlossen


Nach fast 15 Jahren hat der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Sachen Flüssiggaskartell jetzt ein Urteil gesprochen:

 

 

Gegen sieben Flüssiggas-Unternehmen wurde eine Geldbuße von insgesamt ca. 40 Mio. Euro verhängt – das entspricht etwa 16 % der Summe, die vor sieben Jahren von einem anderen Kartellsenat desselben Gerichts gefordert wurden. Das damalige Urteil war vom Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2019 aufgehoben und zurückverwiesen worden.

Bei den beteiligten Unternehmen handelt sich um:

  • Friedrich Scharr/Sano-Propan
  • Progas
  • Salzgitter Gas (vormals Primagas)
  • Transgas Flüssiggas Transport und Logistik
  • Tyczka Gase (ehemals Tyczka Energie)
  • Tyczka Totalgaz
  • Westfalen

Bereits im Mai 2020 hat der 6. Kartellsenat das Verfahren gegen Propan Rheingas vollständig eingestellt und die 2009 vom Bundeskartellamt verhängte Geldbuße von 22,5 Mio. Euro zurückgenommen.

Alle Beteiligten haben sich mit dem Gericht verständigt. Damit kann die causa Flüssiggaskartell endgültig ad acta gelegt werden.

 


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