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Flüssiggasheizungen bleiben im Wärmemarkt des ländlichen Raumes weiter konkurrenzfähig


Beim diesjährigen Forum Flüssiggas in Hannover stellte Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz, der Geschäftsführer des Forschungsinstituts iTG Dresden, die Ergebnisse seiner vom DVFG in Auftrag gegebenen Studie „Einfluss der GEG-Novelle auf den Einsatz von Flüssiggas (LPG) im Wärmemarkt des ländlichen Raumes“ vor. Hier eine Zusammenfassung seiner Ausführungen:

 

Modernisierungsvarianten im betrachteten EFH: Unter Berücksichtigung aktueller Energiepreise weist die Gas-Brennwertvariante mit steigenden regenerativen Anteilen („Treppe“) die niedrigsten Jahresgesamtkosten unter den betrachteten Modernisierungsvarianten aus. Die nach BEG EM förderfähige Modernisierungsvariante mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe weist ca. 8 % höhere Jahresgesamtkosten aus. Die Gas-Hybridvariante ist mit den höchsten Kosten verbunden. (Bild: iTG)

Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz: "Die ambitionierten Klimaziele und das 65 %-Erneuerbare-­Energien-Ziel sind bei neuen Heizungen nur unter Nutzung aller Op­tionen erreichbar." (Bild: Redaktion)

 

Vergleicht man in der offiziellen Emissionsstatistik des ­Umweltbundesamts (UBA) die Ist-Emissionen mit den Ziel-­­Emis­sionen bis 2030, bemerkt man eine deutliche Trendänderung: Seit 2011 ­verringern sich die Werte nicht mehr so deutlich, die Ab­weichung vom angepeilten Ziel wird größer. Der Gebäudebereich hat nach UBA-Analysen sein Budget 2023 um 1,1 Mio. t überschritten. Da es in diesem Jahr besonders warm war und aufgrund der ­hohen Energiepreise wird dies allerdings als Ausnahme gewertet.

Nach wie vor ist die Wärmeerzeugung geprägt durch Verbrennung von Gas und Öl (zusammen 89 %).

Laut Koalitionsvertrag 2024 sollte zum 1. Januar 2025 jede Heizung auf der ­Basis von 65 % Erneuerbaren Energien betrieben werden. Durch die Koppelung mit der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) treten die neuen Anforderungen nun einen ­Monat nach Vorliegen der KWP in Kraft, in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern aber spätestens ab 30.6.2026, in Kommunen bis 100.000 Einwohnern spätestens ab 30.6.2028.

Solange noch keine KWP vorliegt, können auch Heizungen eingebaut werden, die keine 65 % Erneuerbaren-Anteil erfüllen. Für Öl- und Gasheizungen, die vor dem Vorliegen der Kommunalen Wärme­planung eingebaut werden und die weder in einem Wärmenetzausbau­gebiet noch in einem Wasserstoffnetzausbaugebiet liegen, gilt ein Stufenplan, nach dem der EE-Anteil schrittweise in Form von Bio­masse oder blauem oder grünem Wasserstoff erhöht wird. An Heizungen mit anderen Energieträgern (beispielsweise Kohle) werden keinerlei Anforderungen gestellt. Nach dem GEG 2024 gilt die 65 %-Regel auch für Heizungen im Bestand.

Was die möglichen Erfüllungsoptionen zum neuen „Heizungsgesetz“ anbelangt, brachte Oschatz einige Bedenken vor:

  • Wärmenetze seien nicht die günstigste Versorgungslösung, es gebe noch technische Schwierigkeiten, große Netze mit hohen Temperaturen zu dekarbonisieren.
  • Aktuell seien nur 6 % der Gebäude im Netz, bis 2040 könnten es 12 %  sein.
  • Man könne zwar 29 % H2 volumenmäßig transportieren, energetisch kämen dann aber nur nur 7 % an.
  • Der Beitrag der Solarthermie sei in Zukunft eher überschaubar, dazu komme noch der Wettbewerb durch Photovoltaik.
  • Der Austausch von Heizungen verzögere sich. Zwar gebe es eine Überversorgung mit Geräten, es fehlten aber Handwerker.
  • Wärmepumpen seien extrem ­teuer. Die Kosten für eine durchschnittliche Wärmepumpe in Bayern lägen bei 45.000 EUR, gefördert würden max. 30.000 EUR.
  • Bei regenerativem Flüssiggas müsse man realistisch mit einem Preisaufschlag von 70 % auf fossiles rechnen.
  • Gegenwärtige Rahmenbedingungen sprächen wirtschaftlich gegen Gas-Hybrid für kleine Gebäude, die Vorteile lägen eher bei größeren Gebäuden.
  • Warum es für Strom ­einen eigenen Wärmepumpentarif geben solle, sei nicht plausibel zu erklären.

Ziel der iTG-Studie war es, einen Wirtschaftlichkeitsvergleich für die Heizungserneuerung unter den oben genannten aktuellen Rahmen­bedingungen zu erstellen – unter Berücksichtigung des neuen „Heizungsgesetzes“, der neuen BEG-Förderung, der Investi­tionskosten und Energiepreise.

Außerdem sollten unterschiedliche Möglichkeiten zum Ersatz einer alten Öl­heizung oder einer alten Flüssiggasheizung überprüft werden – durch eine Flüssiggasheizung mit biogenen Komponenten, eine Hybridheizung Luft-Wasser-WP mit Flüssiggas-Spitzenlastkessel oder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Als Musterhaus für die Berechnungen diente ein typisches teilweise saniertes bzw. in etwa entsprechend der WSchV 84 gebautes freistehendes Einfamilienhaus mit 150 m2 Wohn­fläche, einem Bruttovolumen von 554 m3 und einem nicht beheizten Keller. Energieträgerverbrauch im Ausgangszustand:  ca. 25.300  kWhHS Flüssiggas bzw. 2300 l Heizöl p.a. Als Modernisierungszeitpunkt wurde Frühjahr 2024 angenommen. Als Arbeitspreis für die verschiedenen Energieträger wurde der mittlere Preisstand des Jahres 2023 angesetzt, als Kostenverhältnis von regenerativem Flüssiggas zu fossilem der Faktor 1,7.

Obwohl die Modernisierungsvarianten Gasbrennwertkessel + Flüssiggas (steigend oder 65 %) nicht gefördert werden, ver­ursachen sie mit 12.300 EUR deutlich geringere Investitionskos­ten als die Varianten Luft/Wasser-Wärmepumpe (23.400 EUR nach Abzug der Förderung) und Gas-Hybrid (24.231 EUR nach Abzug der Förderung). Bei den Jahresgesamtkosten (Kapital­gebundene Kosten bei nominalem Zinssatz von 4 % + verbrauchsgebundene Kosten + betriebsgebundene Kosten) lag im Modell der Gas-Brennwertkessel mit steigenden regenerativen Anteilen mit 100 % vor der Luft/Wasser-Wärmepumpe (108%), gefolgt vom Gas-Brennwertkessel mit 65 % regenerativem Flüssiggas (114 %). Am schlechtesten schnitt bei dieser Betrachtungsweise Gas-Hybrid ab. Die Jahresgesamtkosten der unrenovierten Heizung hätten nur 84 % betragen. Die zu erwartende Energiepreisentwicklung errechneten die Wissenschaftler aus dem mittleren realen Zeitraum von 20 Jahren. Bei Biogas wurde die zu erwartende CO2-Bepreisung mit eingerechnet.

Unter Einberechnung der für die nächsten 20 Jahre angenommenen Energiepreise veränderte sich das Ranking folgender­maßen: Die Luft/Wasserpumpe lag jetzt mit 95 % auf Platz 1 , dicht gefolgt vom Gas-Brennwertkessel mit steigenden regenerativen Anteilen. Platz 3 belegte der Gas-Brennwertkessel mit 65 % regenerativem Flüssiggas, am teuersten war der Gas-Hybrid (126 %).

Oschatz kam zu folgendem Fazit:

  • Ambitionierte Klimaziele und das 65 %-Erneuerbare-­Energien-Ziel sind bei neuen Heizungen nur unter Nutzung aller Op­tionen erreichbar.
  • Chancen für den Einsatz von Flüssiggas (LPG) ergeben sich durch regenerative Brennstoffanteile und effiziente Anlagentechnik.
  • Flüssiggasheizungen punkten vor allem durch niedrige Inves­titionskosten, die Gesamtkosten von Flüssiggasheizungen mit 65 % erneuerbaren Anteilen sind akzeptabel.
  • Eine Wärmepumpen-Hybridheizung mit Gas-Brennwert­kessel ist in Verbindung mit fossilem Flüssiggas insbesondere für größere Bestandsgebäude eine sinnvolle Option zur Ein­haltung der GEG-Vorgaben.
  • Entscheidend für den zukünftigen Einsatz von Flüssiggas (LPG) sind die Verfügbarkeit regenerativer Anteile und die Versorgungssicherheit.

Die vollständige Studie mit ausführlichen Berechnungsbeispielen steht auf der DVFG-Homepage zum Download bereit.

 

 

 


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