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Finanzielle Entlastung für Flüssiggaskunden


Nicht nur Erdgaskunden, auch Verbraucher, die mit „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ wie Flüssiggas, Heizöl oder Pellets heizen, sollen nach dem Willen der Ampelkoalition finanziell entlastet werden. Dafür wird der Bund den Ländern im Rahmen eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.

 

Gerade im ländlichen Raum sind Flüssiggas-Heizungen sehr verbreitet. Kunden können jetzt auf eine rückwirkende Entlastung hoffen. (Bild: Tyczka)

 

Das Eckpunktepapier von SPD, Grünen und FDP sieht vor, dass der Erstattungsbetrag in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse wie folgt berechnet wird:

(Rechnungsbetrag 2022 - 2 x Referenzpreis x Bestellmenge) x 0,8.
Als Referenzpreis gilt der jahresdurchschnittliche Vorjahreswert für den jeweiligen Brennstoff.

Liegt das errechnete Ergebnis über 100 Euro, wird der entsprechende Betrag bis zu einer Obergrenze von 2.000 Euro pro Haushalt auf Antrag erstattet.

Der Antrag muss beim jeweiligen Bundesland eingereicht werden. Um Missbrauch zu verhindern, verlangen die Behörden eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung.

Vermieter sollen den Antrag für ihre Mieter einreichen und den Entlastungsbetrag an diese weiterleiten.

 


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