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Erstes blueTÜV-Zertifikat übergeben


Mit dem Titel "Zertifizierter Nachrüstbetrieb für flüssiggasbetriebene Fahrzeuge" darf sich ab sofort Auto-Fellmann aus Triptis schmücken. Das bundesweit erste blueTÜV-Zertifikat des TÜV Thüringen bescheinigt der Fachwerkstatt, dass sie den Kriterienkatalog des Deutschen Verbands Flüssiggas e.V. (DVFG) erfüllt sowie das umfangreiche Zertifizierungsverfahren für Nachrüstwerk­stätten für flüssiggasbetriebene Fahrzeuge positiv durchlaufen hat.

 

 

V.l.n.r.: Susan Starke, TÜV Thüringen; Stefan Fellmann und Dr. Klaus-Ruthard Frisch, DVFG Berlin.


Am 25. Juni 2009 übergab der TÜV Thüringen das erste blueTÜV-Zertifikat "Alternative Antriebe" an die Fachwerkstatt Auto-Fellmann im thüringischen Triptis. blueTÜV steht für Ressourcenschonung und Nachhaltigkeit. Das Familienunternehmen gilt als Vorreiter der Branche und hat sich mit einem Baukas­tensystem für Autogasanlagen einen Namen gemacht. Dafür wurde es 2008 mit dem Innovationspreis Thüringen in der Kategorie Innovationen im Handwerk ausgezeichnet.

Alternative Antriebe haben nicht nur bei den Automobilherstellern ihr Nischendasein beendet. Flüssiggas- und erdgasbetriebene Fahrzeuge haben inzwischen nach Diesel- und Benzinfahrzeugen einen festen Platz in der Autolandschaft. Gerade bei Benzinern bietet sich die Umrüstung auf einen bivalenten Autogasantrieb an. Der DVFG rechnet bis zum Jahr 2015 mit 1,5 Mio. Autogasfahrzeugen auf Deutschlands Straßen.

Die gestiegene Nachfrage nach alternativen Antriebssystemen stellt allerdings ganz neue Anforderungen an die Kfz-Werkstätten. Der Umgang mit dem Flüssiggas erfordert ein spezifisches Know-how der Ausstattung von Werkstätten und eine spezielle Qualifikation des Personals. Das gilt für die Umrüstung genauso wie für die Wartung gasbetriebener Fahrzeuge.


Der DVFG und der TÜV Thüringen empfehlen Verbrauchern daher, die Umrüstung auf einen bivalenten Autogasantrieb nur von zertifizierten Kfz-Betrieben durchführen zu lassen. Der Kunde kann so sicher sein, dass nur Bauteile nach den entsprechenden europäischen Regelungen und Normen verbaut werden, der Einbau durch speziell geschultes Fachpersonal erfolgt sowie die Werkstätten entsprechend für das Handling mit Flüssiggas als explosionsfähiges Fluid ausgerüstet sind. Die Einhaltung der Anlagensicherheit, des Explosionsschutzes, der Umweltrichtlinien sowie der Arbeitssicherheitsvorschriften hat bei Flüssiggasfachwerkstätten eine besondere Bedeutung. www.bluetuev.de

Das blueTÜV-Siegel für Ausrüstwerkstätten für Autogas entstammt einer Zertifizierungs-Initiative des DVFG und des in diesem Bereich bereits vorher tätigen TÜV Thüringen. Es basiert auf vorschriftlichen Grundlagen und praktischen Erkenntnissen. Ursprünglich hatte sich ein DVFG-Arbeitskreis mit der Erstellung eines Zertifikats beschäftigt. Da aus praktischen Überlegungen heraus nicht nur ein einziges Unternehmen das Zertifikat anbieten können, sondern dieses von anerkannten Zertifizierungsunternehmen entwickelt und angeboten werden sollte, ist dazu übergegangen worden, die DVFG-Grundlage (Checkliste) für die Überprüfung von Autogaswerkstätten zu erweitern und als Basis des Zertifikats zur Verfügung zu stellen. Die Betriebe müssen neben fachlichen und materiellen auch organisatorischen Anforderungen genügen, die eine professionelle Installation, Einstellung und Übergabe der Autogasanlage sowie eine zeitgemäße Kundenbetreuung sicherstellen. Diese Vorgaben stammen aus unterschiedlichen Quellen unter anderem Grundsätze der Zertifizie­rung, des Qualitätsmanagements sowie auch Unfallverhütungsvorschriften.

Betriebe, welche das Zertifikat erlangen wollen, können unter www.autogastanken.de/de/fahrzeuge/autogas-ausruester/zertifizierung.html mit den Zertifizierungsgesellschaften direkt Kontakt aufnehmen. Interessierte Unternehmen sind gerne dazu eingeladen, ähnliche Maßnahmen auf der Grundlage der vom DVFG entwickelten Grundsätze anzubieten. Das Zertifikat gilt befristet, je nach Anbieter unterschiedlich lang, jedoch nicht länger als 5 Jahre. Bei langer Geltungsdauer sind Zwischenaudits vorgesehen, so dass der Zeitraum zwischen den Überprüfungen für alle Betriebe vergleichbar ist.

 


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