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Energieeinsparverordnung 2014


Nachdem zunächst der Bundesrat grünes Licht gegeben hatte, wurde die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) nun auch vom Bundeskabinett verabschiedet. Demnach sind Hausbesitzer dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2015 vor dem Stichtag 1. Januar 1985 eingebaute Öl- und Gasheizungen gegen eine moderne Heizanlage zu tauschen.

 

 

Einer Pressemeldung des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) zufolge heizen zwar 80 % der Bundesbürger mit rückständiger Technik, doch greife die EnEV 2014 bei nur wenigen der unmodernen Anlagen. So erfasse der neue Stichtag zum verpflichtenden Heizungstausch laut BEE- Geschäftsführer Hermann Falk gerade einmal 13 % dieser „Energie- schleudern“. Fest steht: Gas- und Ölheizkessel müssen demnächst nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden. Allerdings entsprechen Heizungen in den meisten Fällen schon nach 15 bis 20 Jahren nicht mehr dem Stand der Technik. Eine moderne, effiziente Heiztechnik und saubere Energie wie z.B. Flüssiggas schont übrigens nicht nur die Umwelt, sondern auch das Portemonnaie.

Weitere Informationen zur EnEV 2014 finden Sie hier.

 


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