Emissionsminderung: Autogas deutlich effektiver als E-Mobilität
Über verkehrsbedingte CO2-Emissionen wird in den unterschiedlichsten Medien viel diskutiert und publiziert, aber in den meisten Fällen offensichtlich ohne das nötige Grundwissen. Wäre das vorhanden, hätte es längst einen Aufschrei geben müssen hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Zahlenmaterials. Es fußt immer noch auf dem Jahr 2021, aktuellere Zahlen konnte auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) trotz Anfrage nicht liefern. Was sich dort offenbart, kommt allerdings schon fast einem Skandal nahe: So betrug die erreichte Emissionsminderung im Quotenjahr 2021 durch Autogas 340.671 t CO2-Äquivalent, durch die mit milliardenschweren, aus Steuergeldern finanzierten Beträgen geförderte E-Mobilität gerade einmal 24.895 t CO2-Äquivalent. Aber es kommt noch schlimmer …
Was bedeutet die THG-Quote?
Um die Vorgänge besser zu verstehen, sollten vorab die Grundlagen geklärt sein. Stark vereinfacht: Kraftstoffe, also Benzin, Diesel, Autogas und andere Energieträger, lagern unversteuert in den großen Tanklagern. In dem Moment, in dem sie in den Tankwagen umgeladen werden, wird die Mineralölsteuer fällig. Die Tanklager ermitteln die entsprechenden abgerufenen Mengen und übermitteln diese dem Zoll, der dann die Versteuerung veranlasst.
Gleichzeitig werden Biokraftstoffe, die entweder als Reinkraftstoffe nutzbar sind oder als Blendkraftstoffe den fossilen Kraftstoffen beigemischt werden, der Biokraftstoffe-Quotenstelle in Cottbus gemeldet, die quasi eine dem Zoll nachgeordnete Behörde darstellt. Weil Biokraftstoffe nachhaltig sind, da sie das CO2, das bei der Verbrennung im Motor entsteht, vorher aus der Luft aufgenommen haben, ersetzen sie fossile Kraftstoffe, ohne Einfluss auf die CO2-Menge zu haben, die in der Atmosphäre existiert. Mittlerweile ist eine bestimmte Quote an Biokraftstoffen vorgeschrieben, um durch sie die CO2-Emissionen zu senken.
Mit der Biokraftstoff-Quotenstelle hat der Gesetzgeber eine Börse ins Leben gerufen, die diese Daten, also den Verkauf von Biokraftstoffen und fossilen Kraftstoffen, exakt nachvollzieht und denjenigen, die Kraftstoffe verkaufen, die Möglichkeit einräumt, mit den CO2-Emissionen eine Art Handel zu treiben. Das ist nötig, weil viele Unternehmen rein fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen, andere reine Biokraftstoffe. Hier muss ein Ausgleich geschaffen werden. Wer die vom Gesetzgeber festgelegte Quote übererfüllt, kann demjenigen CO2-Emissionen verkaufen, der die Quote untererfüllt, damit diesem keine Strafzahlung (Pönale) droht.
Da aber auch beispielsweise Strom, Wasserstoff, Erdgas und Autogas, die alle eine unterschiedliche Auswirkung auf das Klima aufweisen, der Quote unterliegen, hat man sich bezüglich der Klimawirkung auf einen gemeinsamen Nenner geeinigt – das CO2-Äquivalent. Es stellt einen Faktor dar, der die jeweilige Auswirkung des Kraftstoffes auf das Klima bzw. das globale Erwärmungspotenzial darstellt. Die Basis dieser Berechnung stellt CO2 mit dem Faktor 1 dar. Methan beispielsweise verfügt über den Faktor 21, das heißt, Methan heizt das Klima 21 mal so stark auf wie CO2.
Zoll-Daten ohne Zweifel richtig
Aus den vom Zoll veröffentlichten vorläufigen statistischen Angaben über die Erfüllung der Treibhausgasquote geht hervor, dass im Quotenjahr 2021 durch Autogas 340.671 t CO2-Äquivalent eingespart wurden. Strom als energetischer Antrieb für Fahrzeuge konnte hingegen nur 24.895 t zur Emissionsminderung beitragen.
Auch E-Bikes pushen die Quote
Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Strom per Gesetz einer Dreifachanrechnung auf die Quote unterliegt. Ohne diesen politischen Taschenspielertrick dürfte die Zahl also bei ca. 8.300 t liegen. Doch es kommt noch schlimmer: Pro installierter heimischer Wallbox wird bei einem E-Fahrzeug eine Nutzung von ca. 12.000 km pro Jahr angenommen – ein Wert, den kaum ein E-Fahrzeug in der Realität erreicht. Lädt dieses Fahrzeug dann an einer öffentlichen Ladestation, wird dieser Ladestrom zusätzlich gesondert auf die THG-Quote angerechnet. Damit aber immer noch nicht genug: Auch ein E-Pedelec, also ein Fahrrad, kann man problemlos über den Umweg der Zulassungsstelle als Fahrzeug zur THG-Quote anmelden. Der Eigentümer kann diese Quote handeln und erhält – ebenso wie ein PkwFahrer – von der Biokraftstoff-Quotenstelle noch Geld zurück, sofern er den Antrag gebündelt mit anderen Anträgen über dafür spezialisierte Unternehmen einreicht.
Aus Kohlestrom wird grüner Strom per Dekret
Was bisher unberücksichtigt blieb: Der Strom, der in die THG-Quote einfließt, ist bei Weitem nicht grün, sondern wird – in letzter Zeit sogar wieder vermehrt – aus Kohle produziert. Per Gesetz wird er aber eben mal als Grünstrom deklariert. Mit der Realität hat das nichts zu tun. Reduziert man die von der Dreifachanrechnung bereinigten ca. 8.300 t durch Strom eingesparten CO2-Äquivalente auf den realen Strommix und zieht weitere Mehrfachanrechnungen ab, bleibt von der eigentlichen Klimawirkung nicht viel mehr übrig als heiße Luft und Milliarden an Fördergeldern, die bisher in den Sand gesetzt wurden – ganz im Gegensatz zu realen 340.671 t Emissionsminderung durch Autogas.
Vielleicht ist das ja auch einer der Gründe, warum die Statistik für 2022 noch nicht veröffentlicht wurde.
Autor: Wolfgang Kröger