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DVGW-Arbeitsblatt G 608 ergänzt


Flüssiggas-Anlagen auf Booten – kardanisch aufgehängte Herde

 

 

Das DVGW-Arbeitsblatt G 608 „­Kleine Wasserfahrzeuge - Betrieb und Prüfung der Flüssiggasanlage“ beschränkt die Länge der Schlauchleitung für den Anschluss von kardanisch aufgehängten Herden auf 40 cm bzw. 50 cm. In der Praxis hat sich jedoch ergeben, dass durch diese Festlegung die Funktion der kardanischen Aufhängung teilweise ­behindert wird.

Um eine sichere Funktion der kardanischen Aufhängung zu gewährleisten, hat der DVGW Projektkreis 2.7.1 „Flüssiggas-­Anlagen in Fahrzeugen und Booten“ beschlossen, den entsprechenden Abschnitt des G 608 anzu- passen. Da eine Fortschreibung des Arbeitsblattes erst nach Veröffent- lichung der zurzeit in Überarbeitung befindlichen DIN EN ISO 10239 erfolgen wird, hat sich der Projektkreis dazu entschlossen, diese Anpassung vorab in den Fachorganen zu veröffentlichen. Die neue Fassung des DVGW-Arbeitsblattes G 608, Abschnitt 4.7, lautet wie folgt:

4.7 Anschluss von kardanisch aufgehängten Herden (Koch- und Backgeräte)
Zum Anschluss von kardanisch aufgehängten Herden (siehe DIN EN ISO 10239, Absatz 6.1.2) sind folgende Schlauchleitungen geeignet:
• Flüssiggasschlauchleitungen bis 60 cm Länge nach DIN 4815-2
• Sicherheits-Gasschlauchleitungen bis 60 cm Länge und Gassteckdosen nach DIN 3383-1
• Flüssiggasschlauchleitungen bis 60 cm Länge mit Stecknippel passend zu Sicherheits-Schlauchanschlusskupplungen nach DIN 4815-5.

 


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