DVFG-Prüfgrundlagen für Composite-Gasflaschen
Flaschengas ist in Deutschland traditionell in Stahlflaschen erhältlich. In den letzten Jahren sind auch Zylinder aus Aluminium und Dualphasenstahl dazugekommen. Composite-Gasflaschen, die auf internationaler Ebene schon lange Standard sind, konnten sich bei uns bislang noch nicht flächendeckend durchsetzen. Das könnte sich bald ändern. Ein wichtiger Schritt dazu ist getan: Auf vielfachen Wunsch hat der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) Prüfgrundlagen für Composite-Gasflaschen erarbeitet. Damit steht eine einheitliche Vorgabe zur Verfügung, die den Austausch der Flaschen erleichtert und entscheidend zur Vereinfachung der Logistik beiträgt.
Beispiel für eine Composite-Flasche in Übereinstimmung mit den Vorgaben der DVFG-Prüfgrundlage 30: Die neue Ragasco Composite-Flasche ist optimal auf den deutschen Markt zugeschnitten. Seit über 25 Jahren ist Ragasco führend in der Technologie für Flüssiggas Composite-Gasflaschen. Das Unternehmen hat 25 Mio. Flaschen in über 100 Ländern im Einsatz. Entwickelt als moderne Alternative zu herkömmlichen Stahlflaschen, eignen sich die Composite-Flaschen des Marktführers für eine Vielzahl von Anwendungen – sowohl in der Industrie als auch im Heimgebrauch oder für Freizeitaktivitäten. Ihre fortschrittliche Konstruktion aus Polymer- und Verbundwerkstoffen vereint höchste Sicherheit, Qualität, Design und Innovation.
www.ragasco.com
www.nova-products.de
(Bild: Ragasco)
Die Prüfgrundlagen des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG) dienen in erster Linie der Sicherheit und normgerechten Prüfung von Flüssiggasanlagen.
Im November 2025 hat der DVFG die Prüfgrundlage 30 zur Auslegung und Prüfung von Nutzungsflaschen in Verbundbauweise (Eigentumsflasche) vorgelegt. Basierend auf den langjährigen Erfahrungen aus der Branche wurde sie gemeinsam mit Vertretern von Prüfung und Herstellung erarbeitet und vom Fachausschuss Technologie verabschiedet. Verbandsmitglieder haben im Intranet darauf Zugriff.
Die Prüfgrundlage gilt für wiederbefüllbare, ortsbewegliche Brenngasflaschen in Verbundbauweise für UN 1965 Propan. Die Flaschen müssen mit einer Eignung für eine Prüffrist von 10 Jahren (Ausführung Typ 4 – Zylinder) ausgelegt sein und den zum Zeitpunkt der Herstellung anwendbaren Vorschriften entsprechen:
- Zulassung nach der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) / Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte (2010/35/EU)
- Auslegung nach den aktuellen Gefahrgutvorschriften und anwendbaren Normen, z. B. DIN EN 14427.
Composite-Flaschen bestehen aus einer
- Außenhülle (Casing/Schutzhülle/Mantel) mit Fußteil (Bottom/Fußring) und Kragen (Top) mit Kopfring als oberem Abschluss,
- dem innenliegenden Druckbehälte sowie
- dem Druckventil.
Für all diese Einzelkomponenten legen die Prüfgrundlagen Maße, Kennzeichnung, Ausrüstung und Ausführungsdetails fest, sofern diese nicht in übergeordneten Vorschriften beschrieben sind.
Auch die Anforderungen an das verwendete Kunststoffmaterial sind klar definiert. Wichtig sind hier vor allem ausreichende Temperaturbeständigkeit sowie UV-Beständigkeit.
Richtig eingehaltene Maße und die Qualität des verwendeten Materials sind für Standsicherheit und Stapelfähigkeit essenziell.
Viele auf den ersten Blick überpenibel wirkende Vorgaben der Prüfgrundlagen ergeben sich aus praktischen Anforderungen. Der angearbeitete Kragen beispielsweise erleichtert nicht nur das Handling, sondern dient auch dem Schutz des Ventils. Die Einhaltung der vorgegebenen Maße sorgt dafür, dass genug Platz für die Anschlussarmaturen zur Verfügung steht und die erforderlichen Sicherheitsaufkleber ordenungsgemäß aufgebracht werden können.
Sicherheit steht an erster Stelle. Bei dem verwendeten Ventil muss es sich um ein handbetätigtes Flüssiggasventil für gasförmige Entnahme nach DIN EN ISO 15995 mit Eignung für eine Nutzungsdauer von 10 Jahren handeln. Auch ein Druckentlastungsventil (Sicherheitsventil) nach DIN EN 13953 muss eingearbeitet sein, mit einem Einstelldruck von 30 bar.
Das Gasflaschenventil ist nach der Bedienungsanleitung des Ventilherstellers einzudichten. Besonders das zulässige Anzugsdrehmoment muss eingehalten werden.
Werden die Prüfgrundlagen eingehalten, bringt das Flüssiggas-/Flaschengashändlern logistische Vorteile, weil die Composite-Eigentumsflaschen problemlos ausgetauscht werden können-.
