Das RAL-Gütezeichen Energiehandel
Das RAL-Gütezeichen Energiehandel wird an Anbieter von Brenn- und Kraftstoffen vergeben, die sich der regelmäßigen und unangemeldeten Überprüfung auf Produkt- und Service stellen. Hintergrund ist die Tatsache, dass der einzelne Kunde beim Bezug von Wärmeenergie weder die Produktgüte noch die korrekte Einhaltung der vereinbarten Liefermenge kontrollieren kann. Beide Aspekte sind Bestandteil des Anforderungskatalogs, der einer Verleihung des RAL-Gütezeichens Energiehandels vorausgeht.
Im Rahmen unangemeldeter Kontrollbesuche bei den Energielieferanten nehmen die Prüfer nicht nur die Brennstoffe und Kraftstoffe selbst unter die Lupe, sondern z. B. auch das Zählwerk und die Kontrollschaugläser an den Tankwagen sowie die Stempel der Eichbehörde. Die Sicherheitsstandards, die Fachkenntnisse des Personals und die Preistransparenz gehören ebenfalls zu den nachzuweisenden Qualitätskriterien. Lieferpfusch oder Manipulationen bei der Abrechnung durch schwarze Schafe unter den Händlern werden auf diese Weise in hohem Maße verhindert.
RAL-Gütezeichen, die die Qualität von Waren und Dienstleistungen bestätigen, haben unter Verbrauchern ein hohes Ansehen. Die Kennzeichnung mit dem RAL-Etikett wird als willkommene Orientierungshilfe im oft unüberschaubaren Angebot genutzt. Dass die RAL-Gütezeichen innerhalb der inflationären Etikettierung mit Siegeln, Prädikaten und Labels einen besonderen Stellenwert einnehmen, hat mehrere Ursachen: Zum einen ist es die lange Tradition dieser Verbraucher-Information. Im Gegensatz zu manchen Pseudo-Kennzeichnungen, die oft auch schnell wieder verschwinden, erweisen sich die RAL-Auszeichnungen bereits seit über 80 Jahren als hilfreich und aussagekräftig.
Ein weiterer Aspekt: Die Anforderungen, die zur Vergabe eines RAL-Gütezeichens erfüllt werden müssen, werden je nach Branche oder Warenbereich im engen Zusammenspiel von Bundes- und Landesministerien, betroffenen Verbänden, Prüfinstituten, Verbrauchervertretern, Herstellern, Anbietern und dem Handel festgelegt. Das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung muss die jeweiligen Kriterien genehmigen, was erst nach einem aufwändigen Anerkennungsverfahren möglich ist. Und Hersteller, Händler oder Dienstleister, die das begehrte Prädikat führen dürfen, können sich auf diesen „Lorbeeren“ niemals ausruhen: Unangemeldete Kontrollen gewährleisten die dauerhafte Einhaltung der festgelegten Qualitätsstandards.