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Das RAL-Gütezeichen Energiehandel


Das RAL-Gütezeichen Energiehandel wird an Anbieter von Brenn- und Kraftstoffen vergeben, die sich der regelmäßigen und unangemeldeten Überprüfung auf Produkt- und Ser­vice stellen. Hintergrund ist die Tatsache, dass der einzelne Kunde beim Bezug von Wärmeenergie weder die Pro­duktgüte noch die korrekte Einhal­tung der ver­einbarten Liefer­menge kontrol­lieren kann. Beide Aspekte sind Bestandteil des Anforderungs­katalogs, der einer Verleihung des RAL-Gütezeichens Ener­giehandels vorausgeht.

 

 

Im Rahmen unan­gemeldeter Kon­trollbesuche bei den Ener­gieliefe­ranten neh­men die Prüfer nicht nur die Brennstoffe und Kraftstoffe selbst unter die Lupe, sondern z. B. auch das Zählwerk und die Kontrollschaugläser an den Tank­wagen sowie die Stempel der Eichbehörde. Die Si­cherheits­standards, die Fachkennt­nisse des Personals und die Preis­transparenz gehören eben­falls zu den nachzuwei­senden Qua­litätskriterien. Lieferpfusch oder Manipulationen bei der Ab­rechnung durch schwarze Schafe unter den Händ­lern werden auf diese Weise in hohem Maße verhin­dert.

RAL-Gütezeichen, die die Qualität von Waren und Dienstleis­tungen bestätigen, haben unter Verbrau­chern ein hohes Ansehen. Die Kennzeichnung mit dem RAL-Etikett wird als willkom­mene Orien­tierungshilfe im oft unüberschaubaren Angebot genutzt. Dass die RAL-Gü­tezeichen innerhalb der inflationären Etikettierung mit Siegeln, Prädikaten und Labels einen besonderen Stel­lenwert einnehmen, hat mehrere Ursachen: Zum einen ist es die lange Tradition dieser Verbraucher-In­formation. Im Ge­gensatz zu manchen Pseudo-Kennzeichnun­gen, die oft auch schnell wieder ver­schwinden, erweisen sich die RAL-Aus­zeichnungen bereits seit über 80 Jahren als hilfreich und aus­sa­gekräftig.

Ein weiterer Aspekt: Die Anforderungen, die zur Vergabe eines RAL-Gütezeichens erfüllt werden müssen, werden je nach Branche oder Warenbereich im engen Zusammenspiel von Bun­des- und Landesministerien, betroffenen Verbänden, Prüfin­stituten, Verbrauchervertretern, Her­stellern, Anbietern und dem Handel festgelegt. Das Deutsche In­stitut für Gütesiche­rung und Kenn­zeichnung muss die jeweiligen Kriterien ge­nehmigen, was erst nach einem aufwändigen Anerken­nungs­verfahren mög­lich ist. Und Hersteller, Händler oder Dienstleister, die das be­gehrte Prädikat führen dürfen, können sich auf diesen „Lor­beeren“ niemals ausruhen: Unangemel­dete Kon­trollen ge­währleisten die dauerhafte Einhaltung der festgelegten Quali­tätsstan­dards.

 


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