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Corona-Hilfe: Finanzspritzen von Bund und Ländern


Der Bundestag hat Rettungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 750 Mrd. Euro bewilligt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Enthalten sind Hilfsprogramme über 122,5 Mrd. Euro, darunter 50 Mrd. Euro in Form von Zuschüssen für kleine Firmen und Solo-Selbständige. Auch für Krankenhäuser soll es mehr Geld geben.

 

(Foto: © peterschreiber.media – stock.adobe.com)

 

Zusätzlich wurde ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) im Umfang von 600 Mrd. Euro beschlossen. Dieser Schutzschirm ist dafür vorgesehen, größere Firmen mit hohen Umsatzerlösen oder mehr als 250 Mitarbeitern zu unterstützen. Der Staat will in großem Umfang Garantien geben und notfalls wichtige Unternehmen ganz oder teilweise bis zum Ende der Krise verstaatlichen. Nur im Einzelfall können auch kleinere FIrmen unter den Schutzschirm schlüpfen – wenn sie für die Infrastruktur besonders wichtig sind.

Ansonsten bleibt für kleinere Firmen und Selbstständige die Möglichkeit, das unbegrenzte Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW in Anspruch zu nehmen:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Der Staat übernimmt dabei die Haftung von bis zu 90 %. Außerdem können die Unternehmen ihre Steuern später begleichen.

 

Kleine Firmen und Selbstständige, die gerade kaum Kredite bekommen, können Soforthilfen direkt über die Länder erhalten.  Einen Überblick über die unterschiedlichen Zugangsmöglichkeiten zu Fördermitteln und die länderspezifische Besonderheiten sowie Tipps zur Antragstellung gibt das Börsenblatt:

https://www.boersenblatt.net/2020-03-27-artikel-hier_bekommen_sie_die_corona-soforthilfen-alle_links__antraege_und_ansprechpartner.1838010.html

 

Das neue „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der ­COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ soll dafür sorgen, dass Unternehmen handlungsfähig bleiben. Die Pflicht zur Stellung eines coronabedingten Insolvenzantrags wird bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.

Der Zugang zur Grundsicherung wird erleichtert, indem die sonst übliche Vermögensprüfung für sechs Monate wegfällt. Dies soll die Existenz vieler Menschen mit geringem Einkommen sichern, die jetzt durch Kurzarbeit noch weniger verdienen oder als Ein-Mann- oder Ein-Frau-Unternehmen keine Einnahmen mehr haben. Wer wegen Corona geringere Einkünfte hat und deshalb in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni mit Mietzahlungen in Rückstand gerät, dem darf deswegen nicht gekündigt werden. Dies gilt private Wohnungen ebenso wie für Geschäftsräume. Auch Zahlungen für Strom, Telefon und Internet sowie Kreditraten werden für drei Monate gestundet.

Grundsätzlich sollten die Mittel und Möglichkeiten, die der Staat bzw. das Finanzamt gewährt, genutzt werden, wie z.B. das Kurzarbeitergeld:

https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/

 

Krisen-Hotline

Speziell zur Information von Unternehmen hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) unter der Rufnummer

030 18615-1515

eine Corona-Hotline eingerichtet. Hier können Unternehen sich wochentags von 9 bis 17 Uhr beispielsweise darüber informieren, welche Unterstützung es im Falle von Unternehmensschließungen aufgrund Quarantäne oder Liefer­engpässen gibt.

Auf der Internetseite des BMWi findet man weitere Informationen zu Corona sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen und zusätzliche Servicenummern.

www.bmwi.de

 

 

 


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