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Bundestags beschließt steuerliche Gleichstellung von Autogas und Erdgas als Kraftstoff


 

Die Gleichstellung von Autogas und Erdgas als Kraftstoff ist nun gesetzlich geregelt. Gestern hat der Bundestag das entsprechende mehrfach geänderte Energiesteuergesetz verabschiedet. Beide Kraftstoffe sind demnach bis 2018 gleich steuerlich begünstigt. Damit endet das jahrelange Tauziehen um eine diskriminierungsfreie Behandlung des Energieträgers Autogas.
Noch bis vor wenigen Wochen sah der Kabinettsentwurf eine ungleiche steuerliche Förderung vor: Erdgas sollte bis 2020 privilegiert werden, Autogas nur bis 2009. Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) hatte allerdings in mehrjähriger Überzeugungsarbeit wichtige Entscheidungsträger aus Politik, Verbänden und Organisationen von der ökologischen und ökonomischen Gleichwertigkeit von Erdgas und Autogas überzeugt.
Nach dem Entscheid des Bundestages will die deutsche Flüssiggaswirtschaft nunmehr kräftig in den Ausbau des Tankstellennetzes in Deutschland investieren. Geplant ist die Aufstockung der Autogas-Tankstellen auf 2 000 bis Ende 2006.
Auch der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) äußerte sich positiv zur gesetzlichen Regelung. Mit dieser sei "langfristige Planungssicherheit für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben" gegeben.
VDIK-Präsident Volker Lange lobte die langfristigen Perspektiven, die sich für Automobil-Importeure ergeben: "Mit der langfristigen Förderung von Erd- und Flüssiggas bis zum Jahr 2018 macht der Bundestag deutlich, dass es ihm ein ernsthaftes Anliegen ist, die Abhängigkeit vom Erdöl zu reduzieren. Zusätzlich erhält die internationale Automobilindustrie das notwendige Zeitfenster für die Weiterentwicklung der Antriebskonzepte und zur Befriedigung der starken Kundennachfrage speziell nach Flüssiggasfahrzeugen."
Das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in den kommenden Tagen in Kraft.

 


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