Bundesregierung gibt Teil der Ölreserven frei
Zur Beruhigung des turbulenten Ölmarktes gibt die Bundesregierung einen Teil der Reserven aus den Beständen des Erdölbevorratungsverbands frei. Dies hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am 2. März entschieden.
Kavernenanlage Etzel. Die STORAG ETZEL GmbH ist der größte unabhängige Anbieter von Kavernenspeichern in Deutschland. Mieter der Kavernen sind namhafte Energiehandelsunternehmen sowie Erdölbevorratungsorganisationen verschiedener europäischer Staaten. Unter anderem lagert in Etzel ein Teil der deutschen Rohölreserve. (Bild: STORAG ETZEL)
Habeck begründete diesen Schritt wie folgt: „Wir leisten damit einen Beitrag im internationalen Konzert. In Zeiten wie diesen ist es wichtig, geschlossen zu handeln“. Am 1. März hatten die Mitgliedstaaten der Internationalen Energie Agentur (IEA) in einer Sondersitzung beschlossen, dass international insgesamt Ölreserven im Umfang von 60 Mio. Barrel freigegeben werden sollen. Der international abgestimmte Schritt dient zur Stabilisierung der Preise, die in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stark gestiegen waren. Experten werten die Preisanstiege als Anzeichen erster Lieferstörungen. Aktuell gibt es in Deutschland keine Einschränkung der Versorgung mit Öl.
Mit der teilweisen Freigabe der Rohölreserven leistet Deutschland seinen freiwilligen Beitrag im internationalen Verbund entsprechend dem deutschen Anteil am Erdölverbrauch der IEA-Länder von 5,4 %. Bezogen auf die insgesamt auf den Markt zu bringenden Menge von 60 Mio. Barrel sind dies rund 435.000 t Öl. Das entspricht rund 3 % der deutschen Erdölreserve, reduziert die Reichweite der strategischen Reserven jedoch nur auf die gesetzlich vorgegebenen 90 Tage, da derzeit die Erdölreserven mit 93 Tagen über dem gesetzlich festgelegten Soll von 90 Tagen liegen.
Die Entscheidung wurde am 2. März der Internationalen Energie Agentur mitgeteilt und wird nun per Ministerverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz umgesetzt. Mit der Verordnung wird die Bevorratungspflicht des Erdölbevorratungsverbandes vorübergehend um die betreffende Freigabemenge gesenkt. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend wird der Erdölbevorratungsverband die entsprechenden Erdölvorräte den Unternehmen der Mineralölwirtschaft zum Kauf zu Marktpreisen anbieten.

