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BAFA erweitert Beraterkreis für Energieberatungs-Förderprogramme


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, erweitert den Beraterkreis für die Energieberatungs-Förderprogramme: Künftig können branchenübergreifend alle Fachleute tätig werden, solange sie die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Die Erweiterung gilt für die Förderprogramme „Energieberatung für Wohngebäude“ (bislang: Vor-Ort-Beratung) und für die „Energieberatung im Mittelstand“.

 

 

Hauseigentümer und mittelständische Unternehmen können somit aus einem deutlich größeren Angebot an Beratern wählen sowie auch an bestehende Kontakte z.B. zu Handwerkern anzuknüpfen. Wie bisher ist jedoch eine unabhängig durchgeführte Beratung mit einer unverändert hohen Qualitätsanforderung erforderlich.

Die Förderung der Energieberatung im Mittelstand ist künftig bis zu zwölf Monate nach Bewilligung der Energieberatung durch das BAFA möglich. Zudem sind neben der BAFA-Förderung auch Förderungen von Kommunen und Bundesländern zulässig, soweit das Unternehmen einen Eigenanteil von 10 % der Beratungsausgaben leistet.

Die neuen Richtlinien traten am 1. Dezember 2017 in Kraft.

www.bafa.de/ebw

www.bafa.de/ebm

 


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