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Autogas wechselt auf die Überholspur.


 

Der 29. Juni 2006 war ein dramatischer Tag für die deutsche Flüssiggasbranche. Ging es doch darum, ob die seit 2003 andauernde, allerdings noch nicht wirksam gewordene steuerliche Ungleichbehandlung der beiden alternativen Gaskraftstoffe Flüssiggas und Erdgas fortgesetzt oder beendet werden würde. Die Vorzeichen waren positiv, da über die politischen Fraktionen hinweg sehr viele der Abgeordneten des ­Deutschen Bundestages von der ökologischen und technologischen Gleichwertigkeit beider Treibstoffe überzeugt sind und somit für diese gleiche Rahmenbedingungen schaffen wollten. Auch der Mittelstandsgedanke war den Ab­geordneten wichtig.
Um 19.55 Uhr war es dann soweit: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages stimmten mehrheitlich der Beschlussfassung des Fi­nanz­ausschusses zur Neuregelung der Energiesteuern zu. ­Diese enthielt auch die einheitliche Befristung der ­Steuerbegünstigung für Flüssiggas und ­Erdgas als Kraftstoff bis zum 31.12.2018.

 


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