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74 % der Deutschen kennen die neue Energieeinsparverordnung nicht


Die Mehrheit der Bundebürger ist nicht darüber informiert, dass ab dem 1. Mai 2014 die neue Energieeinsparverordnung gilt. Dabei müssen vor allem Hauseigentümer, deren Heizkessel 30 Jahre oder älter sind, jetzt handeln.

 

 

Rund drei Viertel der Deutschen wissen nicht, dass am 1. Mai 2014 die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft tritt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid im Auftrag des Flüssiggasversorgers Primagas.

Die EnEV schreibt unter anderem vor, dass Immobilienbesitzer bis 2015 ihre Heizkessel erneuern müssen, die vor 1985 eingebaut wurden und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Heizungen, die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen stillgelegt werden, sobald sie 30 Jahre alt sind. Ausgenommen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel sowie Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, in denen der Eigentümer seit dem 1. Februar 2002 mindestens eine Wohnung selbst nutzte. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Pflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen. Immobilienbesitzern, die gegen die EnEV verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Flüssigg
as als günstigste netzunabhängige Lösung
Muss ein Hausbesitzer seinen Heizkessel tatsächlich ersetzen, sollte er sich zunächst einen Überblick über die verschiedenen Heizungssysteme verschaffen. Ein Vollkostenvergleich der Arbeitsgemeinschaft für spar- samen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V. zeigt, dass eine mit Flüssiggas betriebene Gas-Brennwerttherme im Gesamtkostenvergleich die günstigste Lösung bei den netzunabhängigen Heizsystemen ist. Darüber hinaus entstehen bei der Verbrennung von Flüssiggas kaum Ruß, Asche oder Feinstaub, was den Wartungsaufwand der Anlage minimiert. Aber auch die Umwelt profitiert: Die CO2-Emissionen sind bei Flüssiggas um bis zu 15 % niedriger als bei Heizöl.

 


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