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Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Betrieb?


Eine neue Handlungsanleitung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zur DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gibt praktische Hilfen zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten an die Hand.

 

Handlungsanleitung  DGUV Vorschrift 1

 

Die Handlungsanleitung der BG ETEM hilft dabei, einen Richtwert für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zu finden. Der Richtwert basiert zum einen auf der Beschäftigtenanzahl und zum anderen - in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 2 - auf der Zuordnung des Betriebs zu einer von drei Betreuungsgruppen mit unterschiedlich hohen Gefährdungen. Nach Überprüfung des Richtwerts anhand der weiteren Kriterien, die in der DGUV Vorschrift 1 genannt und in der Handlungsanleitung näher erläutert werden, kann die passende Anzahl der Sicherheitsbeauftragten für den Betrieb bestimmt werden.
 
Die Handlungsanleitung hat die Bestellnummer D 045 und kann im Internet bestellt oder heruntergeladen werden (www.bgetem.de, Webcode 12201321, Bereich "Regelwerk"). Sie kann ebenfalls per E-Mail (versand@bgetem.de) telefonisch (0221 3778-1020) oder per Telefax (0221 3778-1021) angefordert werden. Die Handlungsanleitung ist für die Mitgliedsbetriebe der BG ETEM kostenfrei. Andere Besteller zahlen 1,00 Euro zzgl. Versandkostenpauschale.

 


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