Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht ein Betrieb?
Eine neue Handlungsanleitung der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zur DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gibt praktische Hilfen zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten an die Hand.
Die Handlungsanleitung der BG ETEM hilft dabei, einen Richtwert für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zu finden. Der Richtwert basiert zum einen auf der Beschäftigtenanzahl und zum anderen - in Anlehnung an die DGUV Vorschrift 2 - auf der Zuordnung des Betriebs zu einer von drei Betreuungsgruppen mit unterschiedlich hohen Gefährdungen. Nach Überprüfung des Richtwerts anhand der weiteren Kriterien, die in der DGUV Vorschrift 1 genannt und in der Handlungsanleitung näher erläutert werden, kann die passende Anzahl der Sicherheitsbeauftragten für den Betrieb bestimmt werden.
Die Handlungsanleitung hat die Bestellnummer D 045 und kann im Internet bestellt oder heruntergeladen werden (www.bgetem.de, Webcode 12201321, Bereich "Regelwerk"). Sie kann ebenfalls per E-Mail (versand@bgetem.de) telefonisch (0221 3778-1020) oder per Telefax (0221 3778-1021) angefordert werden. Die Handlungsanleitung ist für die Mitgliedsbetriebe der BG ETEM kostenfrei. Andere Besteller zahlen 1,00 Euro zzgl. Versandkostenpauschale.