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Pilzsaison


Wenn die Tage kürzer und die Abende kühler werden, beginnt die Hauptsaison der Pilze – auch der Heizpilze. Kommunale Bestimmungen regeln bei gewerblicher Nutzung und Aufstellung im öffentlichen Raum, ob es sinnvoll und vertretbar ist, die viel geliebten und viel gescholtenen Helfer einzusetzen – und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Private Nutzer dürfen selbst zwischen ihrem Komfortbedürfnis und ihrem Umweltgewissen entscheiden.

 

Der robuste Edelstahl-Terrassenheizer Enders Commercial mit praktischem integrierten Ablagetisch eignet sich – wie der Name schon sagt – für den gewerblichen Einsatz. Seine Leistung kann von 4 bis 14 kW stufenlos reguliert werden. Dank stabilem Outdoor-Räderwerk und ummantelter Transportgriffe lässt er sich mühelos versetzen. Die Gasflasche wird durch eine verschließbare Tür gesichert. Mit seinem versenkbaren Standrohr kann der Commercial platzsparend gelagert werden. (Foto: Enders)

Im modernen Design präsentiert sich der 12-kW-Terrassenheizer Ecoline Pure von Enders. Der stabile Heizer ist aus eloxiertem Aluminium und beschichtetem Stahl gefertigt. Zwei unabhängig arbeitende, im Winkel frei justierbare Brenner aus legiertem Edelstahl ermöglichen eine individuelle, zielgerichtete Einstellung der Wärmeabstrahlung. Dank ECO Ultra Brennertechnologie spart das Gerät im Vergleich mit einem herkömmlichen 12-kW-Terrassenheizer 83 % CO2 und 83 % Kosten. (Foto: Enders)

 

Keine Frage: Das Beheizen kalter Außenluft ist energetisch gesehen Unsinn. Allerdings darf man bei der Entscheidung für oder gegen Heizstrahler im Freien nicht nur Klima und Behaglichkeit als Argumente gelten lassen. Auch wirtschaftliche Interessen und Gesundheitsaspekte sind nicht zu vernachlässigen – gerade in diesen Zeiten, in denen corona-gebeutelte Wirte ums Überleben kämpfen und jeder auf der Flucht vor Aerosolen an die frische Luft will und sollte.

 

Die Familie der Heizpilze

„Heizpilz“ ist die gängige Bezeichnung für gasbetriebene Hochtemperaturstrahler, die im Außenbereich eingesetzt werden. Der Name rührt von der typischen Form der klassischen Heizstrahler, die alle nach demselben Prinzip funktionieren: Ein Gasbrenner erhitzt ein Gehäuse aus perforiertem Blech, das die Hitze nach außen abstrahlt. Der darüberliegende Hut hindert die Wärme am Entweichen nach oben und reflektiert sie nach unten. Als Energiequelle dient eine 5- oder 11-kg-Propanflasche, die sich im Fuß des Stiels verbirgt.

Zur allgemeinen Begriffsverwirrung hat sich das Wort „Heizpilz“ mittlerweile als Sammelbegriff für mobil aufstellbare Außenheizgeräte eingebürgert – auch wenn ihre Form kaum an einen Pilz erinnert. Hierzu gehören Terrassenstrahler, die seitlich auch in Bodennähe Wärme abgeben und Flammenheizer in unterschiedlichen Formen, wie z. B. Heizpyramiden. Diese sind besonders in der Gastronomie beliebt – bieten sie doch zusätzlich zur Wärmeabgabe die Faszination dekorativen, vermeintlich offenen Feuers.

 

Gas oder Elektro

Im Gegensatz zu Elektrostrahlern, die nur eine Wärmeleistung bis zu 4000 Watt erreichen, bringen es Gas-Heizstrahler auf bis zu 14.000 Watt. Ein weiterer Vorteil der Gasgeräte: Sie sind mobil einsetzbar. Was die Umweltbelastung angeht, kommt das Umweltbundesamt zu folgendem Ergebnis: „Bezieht man die stündlichen CO2-Emissionen [...] auf die jeweils beheizbare Fläche, liegen die Emissionen beider Techniken etwa in gleicher Höhe.“ (UBA: Hintergrundpapier Terrassenheizstrahler. Informationen über die nachteiligen Umweltwirkungen, März 2009, aktualisiert Mai 2013, S. 5)

 

Corona begünstigt Comeback

Seit Beginn der Corona-Pandemie gibt es ein Comeback der Heizpilze, die Nachfrage ist enorm gestiegen. Nicht nur Gastronomen wollen die Freiluftsaison verlängern. Angefeuert durch die Mediendebatte, erwägen auch immer mehr Privatkunden die Anschaffung eines Heizstrahlers für Balkon oder Terrasse. Kein Wunder, dass die Hersteller zeitweise mit Lieferengpässen zu kämpfen haben – zumal es immer wieder zur Unterbrechung der Zuliefererkette kommt.

Wie auch immer: Der Markt hält eine Vielzahl unterschiedlicher gasbetriebener Terrassenheizstrahler bereit, die sich nicht nur in puncto beheizbare Fläche und Gasverbrauch voneinander unterscheiden. Ein Vergleich lohnt sich.

 

Genehmigungswillkür

In vielen Kommunen ist das Aufstellen von Heizstrahlern zu gewerblichen Zwecken und/oder im öffentlichen Raum aus Umweltgründen generell verboten. Dazu gehören Stuttgart, Fellbach, Ludwigsburg und Tübingen, Hannover, Lüneburg, Berlin, Köln, Essen und Nürnberg. München erlaubt Heizstrahler bis zum Ende der Sommerzeit, also dann, wenn man eigentlich auch gut darauf verzichten könnte. In Münster existiert zwar kein Verbot, Heizstrahler sind aber „unerwünscht“.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) hat nun gefordert, diese Verbote für den Winter 2020/2021 bundesweit auszusetzen, um die Gastronomie zu unterstützen. Essen hat die Ausnahmeregelung schon beschlossen, ebenso Stuttgart. Tübingens "grüner" Bürgermeister, bekannt als Heizpilzgegner, hat sich für die  vorübergehende Lockerung der Bestimmungen ausgesprochen: Boris Palmer ist ich der Bedeutung von Terrassenheizstrahlern für die Gastronomie in diesen Krisenzeiten bewusst und will deshalb höhere CO2-Emissionen in Kauf nehmen. In München besteht die rot-grüne Rathausmehrheit darauf, das Verbot von Gas-Heizgeräten aufrechtzuerhalten. Erlaubt werden hier bis Ende März nur Elektro-Heizstrahler, die mit „erneuerbarer Energie“ beheizt werden. Die Diskussionen sind noch nicht beendet...

 

 

 


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