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Richtungsweisende Entscheidungen im Fachausschuss TechnikGelbdruck Technische Regeln Flüssiggas verabschiedet


Im Februar traten der Fachausschuss Technik (FA Technik) und das Gemeinsame Technische Komitee (GTK) von DVFG und DVGW zu einer Sondersitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stand die Verabschiedung des Gelbdrucks der Technischen Regeln Flüssiggas. Nach intensiven Beratungen von finalen Änderungsanmerkungen, die von verschiedenen Fachgremien zu dem Entwurf eingereicht wurden, konnten am Ende der Sitzung die Obleute, Dr. Klaus-R. Frisch für den FA Technik und Thomas Maus für das GTK, die einstimmige Verabschiedung des Gelbdruckes der Technischen Regeln Flüssiggas feststellen.

 

 

Damit wurde ein Meilenstein zur Novellierung der TRF erreicht. Die beschlossenen Änderungen  werden nun in den Entwurf eingearbeitet und dieser dann zur Veröffentlichung als Gelbdruck der (Fach-)Öffentlichkeit zur Stellungnahme bekannt gegeben. Die Einführung einer dreimonatigen Gelbdruck-Phase ist ein Novum für die Veröffentlichung der TRF. In diesem Zeitraum haben Experten der Fachöffentlichkeit die Möglichkeit, sich mit dem Vorschlag zum neuen Regelwerk auseinanderzusetzen und ihre Expertise einzubringen. Die sich ergebenden Änderungs- und Ergänzungsvorschläge werden anschließend in einer Einspruchsverhandlung besprochen und je nach Relevanz in die TRF aufgenommen oder aber abgelehnt. Sind alle Einsprüche abschließend verhandelt, können die Technischen Regeln Flüssiggas endgültig veröffentlicht werden.

Die neue Vorgehensweise führt in allen betroffenen Kreisen zu einer breiteren Akzeptanz. Auch in Struktur und Aufbau ist eine Anpassung der TRF an andere technische Regelwerke wie DIN-Normen oder DVGW-Arbeitsblätter vorgesehen. Dadurch wird ein einheitlicher Standard erreicht, der den Anwendern einen einfacheren und sicheren Umgang mit den Regelwerken ermöglicht.

Inhaltlich erfolgt die Aufnahme neuer technischer Erkenntnisse sowie Änderun­gen in Regel- und Gesetzeswerken in die TRF. Gravierend geändert hat sich der Abschnitt für Leitungsanlagen. Künftig wird die Verwendung von Kunststoffrohren für die Hausinneninstallation zugelassen sein. Im Zuge dieser Zulassung wird der Gasströmungswächter als Bauteil zum Brandschutz bei dieser Installationsart notwendig. Der Gasströmungswächter wird zudem als Bauteil im Unterabschnitt „Schutz vor Eingriff Unbefugter“ bei der Errichtung von Neuin­stallationen eingeführt. Dies machte jedoch ein neues Bemessungssystem für die Leitungsauslegung notwendig. Dieses neue Bemessungsverfahren ist an das mit der TRGI (DVGW-Arbeitsblatt G 600 „Technische Regel für Gasinstallationen“) eingeführte Verfahren in Struktur und Aufbau angelehnt und bietet sowohl den planenden, als auch den ausführenden Installateuren die Möglichkeit, einfach, schnell und sicher Leitungsanlagen zu bemessen. Für einfache Installationen wird das sogenannte Diagrammverfahren angewendet. Für komplexere Installationen können die Leitungen mit dem Tabellenverfahren bemessen werden. So ist es möglich, den passenden Rohleitungsquerschnitt, den zugehörigen Gasströmungswächter und – falls erforderlich – auch einen passenden Gaszähler auszuwählen.

Ingo Lutze, Technischer Leiter der Tyczka Totalgaz GmbH; Mario Egler, Technischer Leiter der Friedrich Scharr KG und Michael Ostrau, Technischer Leiter der Primagas GmbH.

Weitere Änderungen finden sich in der Errichtung von Flüssiggasanlagen und der Zuständigkeiten für die Prüfung vor Inbetriebnahme. Darüber hinaus gibt es Veränderungen und Aktualisierungen bei der Festlegung der sog. EX-Zonen für Flüssiggasbehälter und Flüssiggasflaschen. Für die Aufstellung von Gasgeräten, die bisher bis auf wenige flüssiggasspezifische Ausnahmen 1 zu 1 aus der TRGI übernommen wurde, wird künftig direkt auf die grundlegenden Anforderungen der TRGI verwiesen. Neben der Verabschiedung des Gelbdruckes stand im FA Technik ein weiteres besonderes Ereignis an. Gleich drei Mitglieder des Fachausschusses, nämlich Michael Ostrau, Technischer Leiter der Primagas GmbH, Ingo Lutze, Technischer Leiter der Tyczka Totalgaz GmbH sowie Mario Egler, Technischer Leiter der Friedrich Scharr KG, die die Arbeit dieses Gremiums mit ihrer Kompetenz und ihrem Einsatz über Jahrzehnte geprägt haben, werden in Kürze in den Ruhestand treten und folglich aus dem FA Technik ausscheiden. Stellvertretend für die Mitglieder des Fachausschusses dankte Dr. Klaus-R. Frisch diesen drei Persönlichkeiten für ihren Einsatz und die hervorragende Zusammenarbeit. Für den weiteren Lebensweg wünschte er alles Gute. „Wir würden uns freuen, wenn Sie dem FA Technik freundschaftlich verbunden bleiben“, so Frisch.

Der Vorstand des DVFG hat drei neue Mitglieder in den FA Technik berufen. Dies sind Gerald Krieseler von der Schröder Gas GmbH & Co. KG, Ralf Konermann von der Tyczka Totalgaz GmbH sowie Dr. Olaf Schmidt von der Rheingas Handel GmbH & Co. KG. Dr. Frisch begrüßte die neuen Mitglieder und dankte ihnen für die Bereitschaft, ihr Wissen und ihre Erfahrung im Sinne der Flüssiggas-Branche in dieses Gremium einzubringen.

 


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