Werbung

Luftqualität 2016: DVFG fordert Steuervorteil für Autogas


Der am 31. Januar 2017 veröffentlichte Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zur Luftqualität in Deutschland weist aus, dass 2016 an 57 Prozent aller verkehrsnah gelegenen Messstationen der europaweite Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wurde.

 

 

"Vor dem Hintergrund dieser Nachricht wäre es schlicht nicht nachvollziehbar, wenn das Bundeskabinett bei dem nun anstehenden Beschluss zum Energiesteuergesetz den Steuervorteil für Autogas ab 2019 kappt", kommentierte Rainer Scharr, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG). Er verwies auf eine aktuelle Untersuchung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Dabei war bei einem Vergleichstest auf der Straße die Stickoxid-Belastung mit Autogas bis zu 51mal niedriger ausgefallen als mit Diesel. "Eine konsequente Luftqualitätspolitik sollte den Steuervorteil für Autogas erhalten und so die Marktposition dieses Alternativkraftstoffes weiter stärken", so Scharr.

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: