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Heizen während der Fahrt erlaubt


Das System SecuMotion verfügt über qualitativ hochwertige Hochdruckschläuche.

 

Deutsche Camping- und Caravanfreunde wissen die Vorteile zu schätzen, die eine Gasanlage in einem Fahrzeug bietet. Da ist es einfach wunderbar, wenn problemlos von innen auch im Winter ausreichend geheizt werden kann. Wie sieht es aber mit der Nutzung dieses Komforts während der Fahrt aus?

Ist man in Deutschland unterwegs, so dürfen die Flaschen an der Fahrzeug-Flüssiggasanlage angeschlossen bleiben und Gasgeräte wie Heizung und Kühlschrank auch während der Fahrt betrieben werden. Voraussetzung ist, dass die Gasanlage den Technischen Regeln des DVGW Arbeitsblattes G 607 entspricht und wiederkehrend überprüft wird. In diesem Fall greifen entsprechende Hinweise zur GGVSE, die den Betrieb der Gasanlage erlauben. So lassen sich die Vorzüge einer Gasablage auch während der Fahrt nutzen. Der Komfort endet aber, sobald man über die Grenze in ein Nachbarland fährt. In vielen Ländern ist die Nutzung von Gas verboten, wenn es ans Fahren geht. Die Flüssiggasflaschen müssen dann zumindest geschlossen werden. Das war bisher. Zum 1. Januar 2006 wird sich das ändern, denn dann ist Heizen während der Fahrt auch im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ab diesem Zeitpunkt greifen für neu entwickelte und typgenehmigte Freizeitfahrzeuge (Serienfahrzeuge) mit eingebauter Heizung neben der G 607 auch die Vorgaben der Heizungsanlagen-Richtlinie. Ab Januar 2007 gilt diese Richtlinie dann für alle Neuzulassungen. Konkret heißt dass: Neue Reisemobile mit einer Gasanlage, die diese gesetzlich festgelegten Anforderungen erfüllen, dürfen dann europaweit während der Fahrt die Gasflaschen öffnen und geöffnet lassen bzw. dürfen die Anlagen auch dort während der Fahrt betreiben. Ziel der Richtlinie ist es, die Hersteller bei neuen Reisemobilen dazu zu veranlassen, zusätzliche Sicherungen im Heizsystem und in den Hochdruckschläuchen einzubauen, die bei einem Leck - beispielsweise verursacht durch poröse Schläuche- den Gasfluss unterbrechen.

Strenge Vorgaben
der Richtlinie
Die Heizanlagen-Richtlinie fordert somit im Vergleich mit der G 607 eine weitere Einrichtung, mit der das Heizen während der Fahrt europaweit überhaupt erst ermöglich wird. Eine Einrichtung, die diese Anforderungen heute schon erfüllt, ist das System SecuMotion, das zwei Firmen aus Bayern zusammen entwickelt haben: Truma aus Putzbrunn, Spezialist für gasbetriebene Heizungen und Umschaltautomatik für Zweiflaschensysteme, und der Regler- und Armaturenhersteller GOK aus Marktbreit.
Damit scheint das Produkt beiden Herstellern einen Wettbewerbsvorteil auf dem Anlagenmarkt zu sichern, denn die Richtlinie verweist auch auf das Typengenehmigungsverfahren (70/156/EWG), auf Basis dessen Hersteller von Wohnwagen und Reisemobilen ihre produzierten Neufahrzeuge zulassen müssen. Soll also ein Wohnwagen oder ein Reisemobil während der Fahrt beheizt werden, ist dies ab dem 1. Januar 2006 bei ganz neu entwickelten Fahrzeugen (neue EU-Typgenehmigung) nur mit zusätzlich eingebauten Einrichtungen in der Gasanlage erlaubt.
Im Vergleich zur bisherigen Installationspraxis wird sich im Wesentlichen etwas bei den Schläuchen und beim Druckregler ändern. Beim SecuMotion-System wird der Regler nicht direkt an der Flasche sondern an der Wand des Flaschenkastens montiert.
Damit muss die Verbindung von der Flasche zum Gasdruckregler über einen geeigneten Gas-Hochdruckschlauch erfolgen, der zudem Eingangsseitig mit dem jeweils für das Flaschenventil passende Anschlussgewinde ausgerüstet sein muss. Diese Anschlussgewinde müssen fest in den Schlauch eingebunden sein. Durch die Hochdruckschläuche mit verschiedenen Anschlüssen für alle gängigen Gasflaschen kann das System SecuMotion in ganz Europa eingesetzt werden. Wichtig hierbei: Der Hochdruckschlauch verfügt über eine integrierte Schlauchbruchsicherung. Dadurch wird verhindert, dass bei unkontrolliertem Abriss des Schlauches Gas aus der Flasche entweichen kann. Der Gasströmungswächter nach dem Druckregler unterbricht dagegen die Gaszufuhr bei Bruch der Gasleitung - beispielsweise bei einem Unfall.

Vorteile im
Exportgeschäft
Für die Gasprüfung besitzt SecuMotion einen eigenen Prüfanschluss. In diese Prüfung wird auch der Druckminderer miteinbezogen. Die Dichtheitsprüfung der Gasanlage sowie die Reglerprüfung sind durch den integrierten Prüfanschluss ohne Demontage des Gasdruckreglers möglich. Der Anschluss erlaubt die vorgeschriebene Dichtheitsprüfung vor Auslieferung sowie im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen. Damit wird die europaweite Typenzulassung der Fahrzeuge einfacher und der Betrieb von Flüssiggasheizungen während der Fahrt ohne Hindernisse möglich.

Für den Handel ergeben sich zudem sicherheitsrelevante und ökonomische Vorteile: Denn bei Einfuhr des Fahrzeugs in ein fremdes Land war es bisher durchaus üblich, dass der Händler den Regler des Herstellers durch ein Fabrikat aus dem jeweiligen Land ersetzt. SecuMotion dagegen wird mit kompletter Gasanlage und Prüfbescheinigung ausgeliefert. Der Händler muss also an der Gasanlage nichts mehr ändern und nur noch den passenden Hochdruckschlauch anschließen. Vorteil für den Caravan- oder Reisemobilhersteller: Er kann alle Fahrzeuge unabhängig vom Bestimmungsland gleich bauen. Der Vorteil für den Händler: Für ihn verschwindet die Gefahr, bei unsachgemäßer Installation in Produkthaftung genommen werden zu können, denn die Anlage wird komplett angeboten. Gut ist dies natürlich auch für die Reisemobilhersteller, denn bis zur erstmaligen Zulassung haften sie, auch wenn dem Händler bei der Anpassung der Gasanlage an landestypische Gegebenheiten Fehler unterlaufen.
Das SecuMotion-System lässt mehr Komfort zu da es für mehr Heizmöglichkeiten sorgt; damit dürfte es sich tatsächlich um einen Fortschritt im Camping-Sektor handeln. Die gesetzlichen Bestimmungen, die Europanormen EN 1949, EN 12864/Anhang D und EN 13786 sowie die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG und die Heizungsanlagen-Richtlinie 2001/56/EG münden sozusagen in dieses Produkt.

 


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