Werbung

DVFG moniert Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf GEG


Anlässlich der Anhörung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) die Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) im Gebäudeenergiegesetz (GEG) begrüßt. Nachbesserungsbedarf sieht der Verband jedoch bei der fehlenden Berücksichtigung von biogenem Flüssiggas.

 

 

Der DVFG kritisierte, dass der Gesetzentwurf biogen erzeugtes Flüssiggas als neue Energieform nicht berücksichtige. "Hier hinkt das GEG nicht nur der Praxis, sondern auch der Regulierung für den Kraftstoffbereich hinterher", monierte der DVFG-Vorsitzende Rainer Scharr. Erstens werde biogenes Flüssiggas bereits in diesem Jahr auf dem deutschen Markt erhältlich sein. Zweitens erkenne der Entwurf der Achtunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (38. BImSchV) vom September 2016 das Potenzial von biogen erzeugtem Flüssiggas für den Kraftstoffbereich bereits an. Die Gesetzgebung für den Gebäudebereich müsse nun nachziehen, so Scharr.

Der DVFG forderte, biogenes Flüssiggas im vorliegenden GEG-Entwurf Biomethan gleichzustellen. Es müsse sowohl bei der Nutzung in hocheffizienten KWK-Anlagen als auch bei der Verwendung in Brennwertthermen anrechenbar sein. Zu biogenem Flüssiggas zählt insbesondere Biopropan. "Aufbereitetes Biopropan kann im Gebäudebereich ohne Einschränkungen als Ersatz für konventionelles Flüssiggas genutzt werden - es sollte im Sinne des Gesetzgebers sein, den Weg für die Nutzung dieser neuen regenerativen Energie freizumachen", betonte Scharr.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: