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Biopropan verdient politische Anerkennung als erneuerbare Heizenergie


In seinem Positionspapier zur Bundestagswahl 2017 schlägt der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) vor, Biopropan in das geplante Folgegesetz zum Energieeinsparungsgesetz (EnEG), zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), zu integrieren.

 

 

Das Unternehmen PROGAS, einer der führenden Flüssiggasversorger in Deutschland und selbst DVFG-Mitglied, unterstützt diesen Vorschlag. „Biopropan ist eine marktfähige, zukunftsweisende Energiequelle, die regenerativ erzeugt wird und deshalb entsprechende Akzeptanz seitens der Politik verdient“, sagt PROGAS-Geschäftsführer Achim Rehfeldt. Für den Mobilitätssektor werde das Potenzial von biogen erzeugtem Flüssiggas im aktuellen Entwurf der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) bereits anerkannt. In der Gesetzgebung zum Wärmemarkt besteht allerdings noch eine Lücke: Laut EnEV soll „gasförmige Biomasse“ derzeit „nur dann als erneuerbare Energie angesehen“ werden, „wenn sie im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt wird“.
Das DVFG-Positionspaper kann im Internet unter dvfg.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Infothek/Positionspapier_DVFG_Bundestagswahl_2017.pdf heruntergeladen werden.
Voraussichtlich noch ab diesem Jahr steht Biopropan dem deutschen Markt als qualitativ hochwertiger Brennstoff zur Verfügung. Er wird industriell aus biogenen Abfall- und Reststoffen sowie Pflanzenölen erzeugt, erfüllt die strengen Anforderungen der deutschen Nachhaltigkeitsverordnung und kann als Kraftstoff oder Heizgas eingesetzt werden.

 


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