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Alte Laptops und PCs vorschriftsmäßig entsorgen


Alt gegen neu: Zum neuen Jahr werden viele Altgeräte wie PCs oder Notebooks zugunsten der neuen Weihnachtsgeschenke ausgemustert. Doch längst nicht jedes Altgerät wird zu Elektronikmüll oder verkauft: Millionenfach lagern ausgemusterte PCs und Laptops in deutschen Schubladen, Schränken und Kartons. Bitkom gibt Tipps für die richtige Entsorgung von ungenutzten Geräten.

 

 

In deutschen Haushalten lagern 32 Millionen Altgeräte – vor fünf Jahren waren es erst 22 Millionen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1007 Personen ab 16 Jahren. Demnach hortet knapp jeder zweite deutsche Haushalt (43 %, 2014: 36 %) zu Hause mindestens einen alten PC oder Laptop. Lagerten in deutschen Haushalten mit Altgeräten 2014 noch im Schnitt 1,3 alte PCs oder Notebooks, sind es mittlerweile 1,8 pro Haushalt. Betrachtet man alle deutschen Haushalte sind es 0,8 Geräte pro Haushalt. Das entspricht einem Anstieg auf mittlerweile 32 Millionen Altgeräte in (2014: 22 Millionen). Aktuell hat jeder fünfte Bundesbürger ab 16 Jahren (19 %) einen unbenutzten PC oder Laptop zu Hause. Knapp jeder vierte Befragte (24 %) hortet sogar zwei oder mehr ungenutzte Geräte. 55 % haben keinen Alt-PC bzw. Laptop zu Hause oder noch nie ein solches Gerät besessen.

Jeder Vierte (26 %), der sich ein neues Gerät zulegt, hebt seinen alten PC oder sein altes Notebook auf. Sieben von zehn Befragten (71 %) entsorgen solche Geräte. Von ihnen haben das Gerät bzw. die Geräte 67 % zu einer Sammelstelle für Elektronikmüll gebracht, 18 % verschenkt, 11 % für einen guten Zweck gespendet, 9 % zu einem Händler gebracht und 7 % verkauft. „Viele Verbraucher fragen sich, wohin mit dem alten Gerät, wenn das Neue ins Haus kommt“, sagt Bitkom-Umweltexpertin Dr. Katharina Eylers. „Die einen wollen das Altgerät als Ersatz aufheben. Andere wiederum wissen einfach nicht, wie sie die Daten des alten PCs vollständig löschen und heben es deshalb auf. Oder sie wissen nicht, wo und wie sie das Altgerät entsorgen können.“ Dabei könne die richtige Entsorgung einen wichtigen Beitrag zum Ressourcen- und Umweltschutz leisten. „Wer funktionstüchtige Laptops und PCs weitergibt, leistet einen Beitrag zum Umweltschutz. Aber auch defekte Geräte sollten unbedingt recyelt werden und gehören nicht in den Hausmüll“, sagt Eylers. „Die Geräte enthalten zahlreiche, wertvolle Rohstoffe, die beim Recycling wiedergewonnen werden können.“

Entsorgung im Hausmüll verboten
Alte oder defekte elektronische Geräte dürfen nicht in den Hausmüll geworfen werden. Das wissen inzwischen die meisten Bundesbürger. Keiner derjenigen, die schon einmal einen alten PC oder Laptop entsorgt haben, gibt an, es im Hausmüll entsorgt zu haben.

Entsorgung über Recyclinghöfe
Alte Laptops können wie alle anderen Elektrogeräte auch in den kommunalen Abfallsammelstellen abgegeben werden. Die Standorte dieser Recyclinghöfe erfährt man bei seinem örtlichen, kommunalen Abfallwirtschaftsbetrieb. Von dort gehen die Geräte in die Verantwortung der Hersteller über, die für eine umweltgerechte Entsorgung oder Wiederaufbereitung durch zertifizierte Recyclingunternehmen sorgen.

Löschen privater Daten
Vor der Weiter- oder Rückgabe alter Geräte sollten Nutzer private Daten wie das Adressbuch, Nutzerprofile von sozialen Netzwerken, Online-Banking-Zugänge oder auch Fotos und Videoclips von der Festplatte löschen und diese formatieren. Daten auf intakten Festplatten können durch Überschreiben vollständig und nicht wiederherstellbar gelöscht werden. Entsprechende Software erleichtert das gründliche Löschen erheblich, gleichzeitig wird die Festplatte mit zufällig erzeugtem Datenmüll überschrieben, was eine Rekonstruktion beinahe unmöglich macht.

Dabei werden die Daten einmal oder mehrfach mit vorgegebenen Zeichen oder Zufallszahlen überschrieben, was in den meisten Fällen ausreichend ist. Der Bitkom rät dazu, Festplatten mindestens dreimal zu überschreiben, bei sensiblen Daten und älteren Festplatten (< 80 GB) sogar bis zu siebenmal.

Elektrogerätegesetz
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet stationäre Händler und Online-Händler mit einer Laden- beziehungsweise Lagerfläche von mehr als 400 m2 seit dem 24. Juli 2016 zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Die neuen Rückgabemöglichkeiten wurden für Verbraucher geschaffen: Bei der 1:1-Rücknahme geben sie ein Altgerät kostenlos zurück, wenn sie ein gleichartiges Neugerät kaufen. Ist die Kantenlänge des Altgeräts kleiner als 25 cm, müssen es Händler auch dann zurücknehmen, wenn Verbraucher kein neues Gerät erwerben möchten. Wird das Gesetz nicht ordentlich umgesetzt, drohen Verbraucherklagen. Für Händler bietet der Service die Möglichkeit, Kunden zu binden.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom im Dezember 2018 durchgeführt hat. Dabei wurden 1007 Personen ab 16 Jahren in Deutschland telefonisch befragt. Die Fragestellungen lauteten: „Wie viele alte PCs oder Notebooks, die Sie nicht benutzen, haben Sie zu Hause?“, „Was machen Sie mit alten Computern?“ und „Wie haben Sie Ihren alten Computer in der Vergangenheit entsorgt?“

 


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